Frage an Siegfried Koschwitz von Sonja Z. bezüglich Verbraucherschutz
Ist die RRP für Volksentscheide bei wesentlichen Änderungen?; wie auch in anderen EU Staaten üblich.
Sehr geehrte Frau Zayer,
danke für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an der RRP.
.....ja zu Volksentscheiden.
Die Bayerische Verfassung, die sich das Volk 1946 selbst gegeben hat, bestimmt in Artikel 2 "Bayern ist ein Volksstaat, Träger der Staatsgewalt ist das Volk." Das durch Mehrheitsbeschluss 1949 verabschiedete Deutsche Grundgesetz besagt in Artikel 20 (2) "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus." Die Bayerische Verfassung fordert in Artikel 75 (2) Änderungen der Verfassung "sie müssen dem Volk zur Entscheidung vorgelegt werden."
Dem Volk stehen Volksentscheide zu. Es besteht der dringende Verdacht, man hat das Deutsche Volk zur EU Verfassung usw. nur deshalb nicht gefragt, weil die politischen Parteien befürchten, dass das Volk sich anders entscheiden würde. Das Volk zahlt die Zeche und nicht die bestens versorgten Politiker. .......deshalb Volksentscheide bei grundsätzlichen Änderungen.
Mit freundlichen Grüßen
Siegfried Koschwitz