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Siegfried Gentele
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Frage von Wilfried M. •

Frage an Siegfried Gentele von Wilfried M. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Gentele,

Sie sind beratendes Mitglied im Innenausschuß und m.W. Mitglied der Familienpartei Thüringen.

Vor diesem Hintergrund wende ich mich an Sie unter Bezugnahme auf Äußerungen des Dr. Lauinger(1) und auf Inhalte "Fachlicher Empfehlungen zur Kooperation von Jugendamt und Familiengericht" des Landesjugendhilfeausschuses LJHA (2).
Zitate:
I) (Lauinger) "Zu 2.:Die Landesregierung geht davon aus, dass in gerichtlichen Verfahren die Verhandlungen auf der Grundlage der geltenden gesetzlichen Bestimmungen durch die jeweils zuständigen Richter in Ausübung ihrer im Grundgesetz verankerten Unabhängigkeit geführt werden."
II) (Lauinger) "Zu 3.:Die Landesregierung geht davon aus, dass ... die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Persönlichkeitsrechte, insbesondere die von nicht am Verfahren Beteiligten, beachtet werden."

Meine Fragen:
1) Inwiefern ist es mit der GG-Garantie richterl. Unabhängigkeit vereinbar, wenn Richter andererseits -vom LJHA(2)- in einer off. Aufforderung zur KOOPERATION (und Offenbarung von Privatgeheimnissen) ermutigt wird, weil er (in gewöhnl. Sorgerechtsverfahren) jede Menge Daten (wohl auch unrichtige) enthaltende Parteischreiben in Kopie an das Jugendamt übermitteln soll, "soweit diese ...für die Beurteilung des Sorge- oder Umgangsrechtsverfahrens für erforderlich gehalten" werden.?
2) Gibt es eine Rechtsgrundlage für die vom Justizminister behauptete Privilegierung von NICHT am Verfahren Beteiligten, deren Persönlicheitsrechte "INSBESONDERE" beachtet werden sollen?

Ich bitte um vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung der Fragen.
Mit frdl Gruß
Dipl. med. W. M.

1) Drucksache 6/2464 http://www.parldok.thueringen.de/ParlDok/dokument/59136/mitwirkung-und-verfahrensbeteiligung-in-kindschaftssachen.pdf
2) https://www.thueringen.de/imperia/md/content/tmsfg/abteilung4/referat31/fe_koop_ja_-famg_1__6__2010__neuauflage_.pdf

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Antwort von
FAMILIEN-PARTEI

Sehr geehrter Herr M.,

zunächst möchte ich mich für Ihr Vertrauen bedanken. Gerne beantworte ich
Ihnen ihre zwei Fragen.

Zu Frage 1).

Natürlich gehe ich davon aus, dass auch trotz Aufforderung des LJHA, die GG-Garantie richterlicher Unabhängigkeit gegeben ist. Das GG ist das höchste Gut was wir in Deutschland in der Gesetzgebung haben, daher schenke ich einer Aufforderung eines Fachausschusses nicht diese besondere Bedeutung in diesem Zusammenhang. In einen solchen Ausschuss finden mehr parteipolitische Akzepte und Positionen an Bedeutung. Ein Richter hat aber jedenfalls unabhängig von Partei und Politik seine Entscheidungen zu treffen.

Ich berufe mich auf Artikel 97 Abs. 1 des GG "Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen."

Zu Frage 2).

Eine Rechtsgrundlage zur Aussage des Ministers Lauinger habe ich bisher noch nicht gefunden. Aber wie Sie wissen, sind Gesetze eine Auslegungssache. Ich werde mich aber bemühen, im zuständigen Ministerium eine Entsprechende Grundlage zu bekommen, um Ihnen auf ihre Frage eine ordentliche Antwort geben zu können.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Siegfried Gentele (Familien-Partei)