Hallo Herr Günay, was gedenken Sie gegen den Pflege und Betreuungsnotstand zu unternehmen? Anbieter von Betreuungsleistungen haben durch die vom Gesundheitsministerium vorgegebene Preisspanne Sorgen.
Das Ministerium schätzt die Angemessenheit von Preisen nach §7 Abs.6 der Anerkennung und Förderungsverordnung ((AnFöVo) in Höhe von 34,50 je Leistungsstunde seit 2019 als angemessen ein.
Damit kann kein Arbeitgeber bei der Aktuellen Teuerungsrate mehr existieren.
Dies bedeutet weiteren Verlust von Arbeitsplätzen, sowie einen noch größeren Notstand in der Betreuung.
Wie stehen sie zu dieser Problematik?
Mit Freundlichem Gruß
Gabriele. S.
Geschäftsleitung Hand in Hand Betreuung
Hallo Frau S.,
in der Frage steckt auch schon die Antwort, denn der Betrag von 34,50 € ist aus dem Jahr 2019 und somit veraltet. Ich denke an dieser Stelle muss es eine neue Kalkulation geben, denn die aktuelle Inflation führt zu steigenden Kosten, die in den 34,50 € nicht abgedeckt sind.
Mit freundlichen Grüßen,
Seyhmus Günay