Sehr geehrte Herr Zinke, im Bundestag ist ein Antrag zur Einleitung eines Verbotsverfahren gegen AfD vor dem BVerfG anhängig. Wie werden Sie sich zu diesem Antrag verhalten?
Zu Beginn des Jahres demonstrierten Hunderttausende gegen die sog. Alternative für Deutschland, nachdem Pläne über die Verschleppung von Einwohnern dieses Landes bekannt wurden. Wie stehen Sie zum gegebenen Antrag auf Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens?
Sehr geehrter Herr F.,
vielen Dank für Ihre Anfrage im Kontext der Debatte um das angestrebte Verbotsverfahren gegen die AfD. Da dieser Antrag im Bundestag gestellt wurde und dort diskutiert wird, habe ich auf das weitere Vorgehen als Abgeordneter des Niedersächsischen Landtags keinen Einfluss. Ich bin mir jedoch sicher, dass die Kolleginnen und Kollegen in Berlin hier keine leichtfertige Entscheidung treffen und sich intensiv mit diesem Antrag befassen werden.
Die Remigrationspläne von Vertreter:innen der AfD und anderen einschlägig bekannten Rechtsextremist:innen, die durch die Recherchen von Correctiv zu Beginn dieses Jahres bekannt geworden sind, haben mich und unzählige Menschen in diesem Land schockiert. Die vielen Bürgerinnen und Bürger, die sich im Rahmen von Demonstrationen und Kundgebungen deutlich positioniert und deutlich gemacht haben, dass sie die menschenfeindliche Ideologie der AfD und anderer Rechtsextremist:innen ablehnen und dem Hass und der Hetze ablehnen, waren und sind auch ein klarer Auftrag an uns Politiker:innen demokratischer Parteien.
Es gilt, mit denen in den Austausch zu kommen, die sich durch die Politik heute nicht mehr vertreten fühlen und politische Entscheidungen klar zu kommunizieren. Gleichzeitig muss jedoch auch geprüft werden, inwiefern Verhalten vonseiten der AfD vorliegt, welches zum Ziel hat unserer Demokratie und dem Grundgesetz zu schaden. Hier ist der Verfassungsschutz die Institution, die sich ganz intensiv um die Überprüfung kümmert. Sollte sich durch die Überprüfung des Verfassungsschutzes ergeben, dass die AfD eine gesichert rechtsextreme Partei ist, muss das ohne Frage Konsequenzen nach sich ziehen. Dazu gehört ohne Frage auch, dass ein Parteiverbotsverfahren, welches so im Grundgesetz explizit vorgesehen ist, bei einer entsprechenden Beweislast als Schritt nicht ausgeschlossen sein darf.