Sebastian Schöneck
SPD
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Frage von Bernd E. •

Frage an Sebastian Schöneck von Bernd E. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Schöneck,

das Tierschutzgesetz bezweckt "...aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf, dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen" (§ 1 TierSchG, Grundsatz).
Das Stanzen von Ohrmarken hat keinen vernünftigen Grund, da es die schmerzfreie und fälschungssichere Kennzeichnung der sogenannten Nutztiere mittels Transponder gibt. Der URIA-Hof in Balingen-Ostdorf (www.uria.de) wendet diese tierfreundliche Methode seit 1999 an – auf Anordnung des Landes Baden-Württemberg und mit ausdrücklicher Genehmigung seines Landrates. Seit 2012 ist der Betrieb Opfer administrativer und politischer Machtdemonstration, die sich nur mit profitorientiertem Lobbyismus erklären lässt.

Darum bin ich gegen Zwangsmarken in den Ohren von fühlenden Geschöpfen:

• Ohrmarken verursachen Schmerz – beim Stanzen und durch Ausreißen aus dem Ohr bei natürlicher Bewegung des Tieres.
• Ohrmarken haben keinen vernünftigen Grund – da eine schonende Alternative zur Verfügung steht.
• Ohrmarken sind ein Verstoß gegen das TierSchG – denn der durch sie verursachte Schmerz ist vermeidbar.
• Ohrmarken sind ein Verstoß gegen die EU Vieh-Verkehrs-Verordnung – denn sie sind nicht fälschungssicher.

Welche Position nehmen sie in dieser Sache ein? Sind Sie für die Abschaffung der Ohrmarken-Pflicht (falls eine schmerzfreie Alternative Anwendung findet)?

Ihrer Antwort sehe ich mit Interesse entgegen
und verbleibe mit freundlichem Gruß

B. E.

Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Euchner,
 
um ehrlich zu sein: mit diesem Thema hab ich mich bislang noch nicht beschäftigt. Daher besonderen Dank für Ihre Frage. Die einzelnen Hintergründe des Falles des Hofes in Balingen sind mir über die online-Zeitungsberichterstattung hinaus nicht bekannt, das ist ja doch eine Ecke weg vom Wahlkreis. Allerdings ist es ja grundsätzlich so, dass die Ohrenmarken auf eine EU-Verordnung zurück gehen, also nicht so ohne weiteres landespolitisch zu regeln sind. EU Recht ist umzusetzen. Die Pflicht zur Kennzeichnung ergibt ja auch Sinn. Ihrem Anliegen, den Schmerz für Tiere dabei so gering wie möglich zu halten, stimme ich jedoch zu. Wenn dies durch die Transponder möglich ist, sollte man das natürlich ernsthaft prüfen. Ich hoffe Sie verzeihen mir, dass ich als Nicht-Fachmann schwer einschätzen kann, welche Veränderung sich daraus in der Praxis für die Landwirte ergeben und ob der eingespritzte Mikrochip daher eine praktische Zukunftsalternative darstellt.

Mit besten Grüßen

Sebastian Schöneck