Frage an Sebastian Krieger von Marc F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo Herr Krieger,
wie gehen sie mit der Tatsache als Rechtsanwalt um, dass 1. unser Wahlgesetz nach wie vor verfassungswidrig ( nach Bundesverfassungsgericht) ist und 2. die Länder nach GG Art. 144 -> Art 23 keine Abgeordneten in den Bundestag entsenden können, das in Art.23 die Länder gestrichen wurden.
Grundsätzlich teile ich viele Ihrer Ansichten, mich würde aber ihre Position zu diesem Thema interessieren.
Viele Grüße aus Tankenrain,
Marc Frauendorf
Sehr geehrter Herr Frauendorf,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Fragen. Ohne Leute die auf Politiker zugehen und Themen ansprechen funktioniert das System nicht, deswegen ist das was Sie tun sehr wichtig.
Wahlrecht
Im Sommer letzten Jahres hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass das Bundeswahlgesetz (das bayerische ist ja nicht betroffen) nicht verfassungskonform ist. Daraufhin wurden Änderungen beschlossen, die am 07.05.2013 in Kraft getreten sind. Mir ist nicht bekannt, dass die Übereinstimmung dieser Fassung des WahlG mit dem GG angezweifelt wird.
Entsendung von Ländervertretern in den Bundestag Auf Bundesebene sind die Länder über den Bundesrat vertreten. In diesen entsenden die Länder ihre Vertreter und nehmen so Einfluss auf die Politik der Bundesrepublik. Wenn den Ländern das Recht eingeräumt würde auch in den Bundestag Personen zu schicken, die von den jeweiligen Regierungen der Bundesländer und nicht vom Deutschen Volk bestimmt werden, dann gibt es keine politische Institution die die Deutschen als deutsches Volk vertritt. Es gäbe nur noch eine Versammlung der Vertreter des bayerischen Volkes mit den Vertretern der anderen deutschen Volksstämme. Dies wäre ein wesentlicher Schritt zur Auflösung des Bundesstaates hin zu einem Staatenbund, und Deutschland als einheitliches Gebilde würde aufhören zu existieren. Es würde werden was die EU heute ist, was für mich ein Rückschritt wäre.Mit der Situation, dass die Mitglieder des Deutschen Bundestages alle vom Deutschen Volk gewählt werden bin ich daher sehr zufrieden.
Die Länder in Art. 23 GG
Die Länder sind zwar nicht im Einzelnen erwähnt, aber deren bundespolitische Vertretung, der Bundesrat. Sie haben dadurch die Möglichkeit ihre Interessen zu wahren, werden aber aufgrund der vorher nötigen Abstimmung im Bundesrat gezwungen mit einer Stimme zu sprechen. Dies aber macht sie nur stärker. Die Länder sehe ich daher als ausreichend berücksichtigt an.
Ich hoffe Ihnen mit diesen Antworten weitergeholfen zu haben. Sollten Sie weitere Fragen haben, schreiben Sie einfach, oder rufen Sie mich unter 0171/4322930 an.
Mit freundlichen Grüßen,
Sebastian Krieger