Frage an Sebastian Körber von Matthias F. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Körber,
können Sie mir rational erklären, warum in Deutschland Hanfkonsumenten
mit drakonischen Strafen verfolgt werden, während schwere
Körperverletzungen, zum Teil mit Todesfolge bzw. fahrlässige Tötungen per Gesetz weniger hart verfolgt werden?
Ein Hanfkonsument der zum Eigengebrauch Hanf anbaut verletzt keine Rechte anderer und schadet andere nicht.
(Bitte nicht: Weil das so im Gesetz steht. Sie haben die Macht, Gesetze zu
ändern als Regierung)
Strafgesetzbuch:
§ 222 Fahrlässige Tötung
Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird
mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft.
§ 223. Körperverletzung. (1) Wer eine andere Person körperlich
mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 29 BtMG Straftaten
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe
wird bestraft, wer
- Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt,[...],
- Betäubungsmittel besitzt, ohne zugleich im Besitz einer
schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein,
§ 29a BtMG Straftaten
(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft,[...]der
[..], sie in nicht geringer Menge herstellt oder abgibt oder sie
besitzt, ohne sie auf Grund einer Erlaubnis nach § 3 Abs. 1
erlangt zu haben.
Beim Eigenanbau von nur einer Pflanze Cannabis guter Qualität kann sehr schnell die nicht geringe Menge von 7,5 g rein THC erreicht werden. ( 50g Pflanze, 15 % THC -> 7,5g THC)
Können Sie mir rational erklären, warum ein Hanfkonsument (EIGENANBAU!) mit einer Strafe von NICHT unter 1 Jahr Freiheitsentzug verfolgt wird, während eine fahrlässige Tötung KEINE Mindeststrafe vorsieht?
Ich verstehe es leider einfach nicht, warum der Anbau einer Hanfpflanze wesentlich härter verfolgt wird, als die TÖTUNG eines anderen Menschen. Vielleicht können Sie mir das so erklären, dass ich es verstehe.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen, Matthias Friedrich
Sehr geehrter Herr Friedrich,
vielen Dank für Ihre Anfrage. In Deutschland gibt es ja immer wieder Diskussionen um die Legalisierung von Cannabis. Die oft geäußerte völlige Unbedenklichkeit des Hanfkonsums entspricht jedoch nicht den vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen. Experten warnen insbesondere, dass Cannabis immer stärker und immer giftiger wird und nicht mehr vergleichbar ist mit der Substanz der so genannten Hippie-Droge der 70er Jahre. Der THC–Gehalt ist im Laufe der Jahre stetig gestiegen. Beispielsweise weisen Experten auf die Gefahr von schizophrenen Psychosen hin. Der Konsum von Cannabisprodukten ist eng mit dem Jugend- bzw. jungen Erwachsenenalter verknüpft. Untersuchungen zeigen, dass fast jeder Zweite in der Altersgruppe der 18- bis 20jährigen Erfahrungen mit Hanf hat. Wenn auch der Großteil der Jugendlichen nur selten Cannabis raucht oder der Konsum später beendet wird, wächst die Zahl derjenigen, die exzessiv konsumieren. Gerade für Kinder und Jugendliche ist die Gefahr von lebenslangen gesundheitlichen Schäden hoch. Nach aktuellem Forschungsstand kann davon ausgegangen werden, dass etwa 10 bis 15 % aller Konsumenten und Konsumentinnen nach internationalen Diagnosestandards einen abhängigen Cannabiskonsum aufweisen. Cannabiskonsumenten rauchen zudem häufiger Zigaretten und haben eine durchschnittlich größere Affinität zum exzessiven Alkoholkonsum. Vor dem Hintergrund der wissenschaftlichen Erkenntnisse wird eine Legalisierung der so genannten weichen Drogen abgelehnt.
Allerdings halte ich den Weg, den Gelegenheitskonsumenten zu entkriminalisieren, grundsätzlich für richtig. Es gilt angemessen und verhältnismäßig auf die Tatsache zu reagieren, dass das gelegentliche Rauchen eines Joints ein gesellschaftliches Phänomen ist, das nicht immer repressiv und mit aller Staatsmacht angegangen werden muss. Hier muss nach praktikablen Lösungen gesucht werden, die auch die Behörden und Gerichte so gering wie möglich belasten.
Die gesundheitlichen und gesellschaftlichen Gefahren, die entstehen, sobald aus dem gelegentlichen Konsum ein Dauerkonsum wird und die Konsumenten keine Erwachsenen sondern Kinder sind, verlangen eine Intensivierung der Aufklärungsarbeit. Vor allem in Zeiten, in denen der Cannabiskonsum gerade bei Kindern und Jugendlichen besorgniserregend ansteigt. Daher setzt sich die FDP dafür ein, dass zudem bereits bestehende Präventionsmaßnahmen und weitere effektive sucht-spezifische Hilfsangebote und zielgruppenspezifische Präventionsansätze ausgebaut werden. Eine liberale Sucht- und Drogenpolitik setzt stärker auf Prävention als auf Repression.
Sebastian Körber verbleibt mit freundlichen Grüßen.