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Sebastian Frankenberger
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Frage von Johannes B. •

Frage an Sebastian Frankenberger von Johannes B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrtr Herr Frankenberger!

Ich habe ihre Antwort zum Transparenzchek gelesen. Ich freue mich, dass sie in einigen Bereichen da sehr vorbildlich handeln. Aber ist Transparenz nicht mehr? Wie steht es um die Transparenz ihrer Sprache? So sind Sie als Bundesvorsitzender der ÖDP für die Verfassungsklage des Vereins Mehr Demokratie eingetreten. Und deser Verein sagt in einer Pressemitteilung vom Juli 2012 ganz ehrlich, was er will: "Wir fordern eine Volksabstimmung in Zusammenhang mit ESM und Fiskalpakt, nicht über die Verträge..... die politischen Folgen sind so weitreichend, dass es einer Volksabstimmung über eine neu gefasste Verfassung bedarf." http://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/2012-07-09_Presse-Information_EU-Verfassungsbeschwerde.pdf

Von ihnen habe ich mehrfach das Gegenteil gelesen, wie kommt das? Im Juni 2012 sagen sie, sie wollen eine Volksabstimmung über die Verträge erreichen https://www.oedp.de/aktuelles/pressemitteilungen/newsdetails/news/oedp-chef-frankenberger-reicht-verfassungsbeschwer/?expand=1&cHash=a3ba1c6c06741751e13223b5d263c08e .
Die gleiche Aussage steht in mehreren mir vorliegenden Rundbriefen der ÖDP, in einem Artikel der ÖDP Zeitung vom August 2012 und in im Tätigkeitsbericht von ihnen verfasst auf Seite 12 https://www.oedp.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/Taetigkeitsbericht_BuVo_2012_Ansichtsversion.pdf .

Schaden Sie nicht der Partei und dem Verein, wenn Sie Aussagen verbreiten, die nicht mit dem vom Verein klar genannten Ziel übereinstimmen? Gehört es nicht zur Transparenz, dass man sich immer bemüht, mit seinen Worten klar die Realität zu beschreiben? Würde es nicht zur Transparenz gehören, das man genau sagt, was vom Grundgesetz im Widerspruch zu ESM und Fiskalpakt steht, dass man eine Volksabstimmung über eine "neu gefasste Verfassung" braucht?
Sind denn niemanden in ihrem Umfeld diese Widersprüche aufgefallen, wurden Sie nie darauf hingewiesen, da dies Partei und Verein schaden kann?

Mit bestem Gruß, Johannes Betz

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Antwort von
ÖDP

Sehr geehrter Herr Betz,

vielen Dank für Ihre Frage.
Anbei ein Text, der so auf der Homepage von Mehr Demokratie steht und in dem es um die Zielsetzung der Aktion vom Juni 2012 geht:
Wie stellen wir uns einen Volksentscheid über ESM & Fiskalvertrag vor?

Dass bundesweite Volksentscheide grundsätzlich möglich sind, ist in Artikel 20 Abs. 2 Grundgesetz (GG) angelegt. Dort heißt es: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“ Zur Realisierung einer Volksabstimmung bedarf es noch einer Änderung des Grundgesetzes, in der solche direktdemokratischen Verfahren in Grundzügen geregelt werden. Dazu, wie wir uns das genau vorstellen, gibt es hier einen Überblick: www.mehr-demokratie.de/volksabstimmung.html Ein Gesetzentwurf sowie ein Schaubild ist hier zu finden www.mehr-demokratie.de/gesetzentwurf.html. Bekanntlich gibt es auf Bundesebene diese Rechte noch nicht. Unsere Forderung nach einer Volksabstimmung zu ESM und Fiskalvertrag ist laut unseren juristischen Experten nur über den „Umweg“ des Artikels 146 GG einklagbar. Dieser besagt: „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ Das Bundesverfassungsgericht hat im Lissabon-Urteil vom 30. Juni 2009 in der Randnotiz 232 im Umkehrschluss den Weg über Art. 146 GG zu einer Volksabstimmung eröffnet. Dort heißt es: „Nach Maßgabe der Integrationsermächtigung des Art. 23 Abs. 1 GG in Verbindung mit der Präambel, Art. 20, Art. 79 Abs. 3 und Art. 146 GG kann es für die europäische Unionsgewalt kein eigenständiges Legitimationssubjekt geben, das sich unabgeleitet von fremdem Willen und damit aus eigenem Recht gleichsam auf höherer Ebene verfassen könnte.“ (siehe www.bverfg.de/entscheidungen/es20090630_2bve000208.html).

Ich bin der Meinung, die von Ihnen angesprochenen vermeintlichen "Widersprüche" lösen sich nun ganz von selbst auf.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Frankenberger