Frage an Sebastian Frankenberger von Kathrin G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
War die Wahlbeteiligung beim Volksbegehren zum Nichtraucherschutzgesetz nicht unter 50%?
Das soll dann die Mehrheit sein? Ich nenne das nie haben nimmer Mehrheit wenn nicht mal die Hälfte der wahlberechtigten gewählt haben. Und Sie Herr Frankenberg?
Sehr geehrte Frau Gie,
vielen Dank für Ihre Frage.
Ja, die Wahlbeteiligung lag bei knapp 38 Prozent, was laut Gesetz kein Hinderungsgrund für die Gültigkeit ist. 61 Prozent stimmten für den strengen Nichtraucherschutz. Eine Abstimmung ist immer auch eine Abstimmung mit den Füßen. Vielen war es vielleicht egal, ob geraucht wird, oder nicht. Da auf dem Wahlzettel ein "Egal" nicht ankreuzbar ist, sind diese vielleicht der Abstimmung ferngeblieben. Es ist aber jeder Wahlberechtigte informiert worden und hatte die Möglichkeit. Daher ist alles legal abgelaufen. Oder würden Sie sagen, dass das Europaparlament gar nicht seine Arbeit aufnehmen darf, weil die Wahlbeteiligung unter 50 % gelegen ist?
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Frankenberger