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Sebastian Fischer
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Frage von Thomas N. •

Wie beurteilen Sie aus Ihrer persönlichen Sicht die seit März 2020 geschaffene politische Lage hinsichtlich der Legitimität der getroffenen politischen Entscheidungen auf Bundesebene?

Sind Sie sich bewusst, dass Sie als Mitglied der CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages zumindestens geduldet haben, dass mit dem Beschluss der sog. "Bundes-Notbremse" in diesem Jahr ein bewährter Pfeiler unseres Rechtsstaatsprinzips außer Kraft gesetzt wurde? Der von Ihnen mitgeschaffene Inzidenzwert-Automatismus hebt die Teilung zwischen Legislative (Gesetzgeber) und Exekutive (Regierung) auf. Welches Risiko für unsere demokratische Gesellschaft damit verbunden ist, wird dadurch erkennbar, dass es für den Bürger de facto nicht mehr möglich ist, gegen dieses Gesetz zu klagen. Ein Klage ist nur noch beim Bundesverfassungsgericht selbst möglich, das zu einer Annahme der Klage nicht verpflichtet ist und die Klage damit kaum Chancen auf Erfolg haben dürfte - nur ca. 10% (2017: 534 von 5.784 eingereichten Verfassungsbeschwerden - Quelle: BVerfG) werden überhaupt angenommen; von diesen 10% sind nur ca. 2% erfolgreich (2016: 117 von 5.906 angenommenen Verfahren - Quelle: BVerfG).

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Neubert,

ich gehöre dem Landtag seit 2019 nicht mehr an und kann daher zur Beschlussfassung nichts sagen. Wie jedes Gesetz, so kann auch dieses beklagt werden. Es gilt der normale Rechtsweg.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Sebastian Fischer