Wann erfolgt die Umsetzung der Familienstartzeit/Vaterschaftsurlaub 2024?
Sehr geehrter Herr Schnürer,
wir und viele andere Familien würden uns sehr freuen zu erfahren, wann genau die gesetzliche Familienstartzeit nun wirklich umgesetzt wird und was bereits dazu entschieden ist. Eine
Elternzeit für den oft nach der Geburt alleinverdienenden Mann geht sehr häufig mit massiven finanziellen Einbußen einher, welche entsprechend geplant werden müssen. Ebenso Wäre es gut zu wissen, wie die Änderungen aussehen und wann sie in Kraft treten, gerade für die Familien die um Januar/Februar dem Geburtstermin entgegen fiebern. Gerade diese Familien können so nicht "planen" und wissen nicht wie sie sich verhalten sollen. Bitte geben Sie uns bekannt, wie der momentane Stand ist und was bereits, im Januar des Jahres 2024 passiert und umgesetzt wird.
Mit freundlichen Grüßen,
Die Familien
Sehr geehrte Frau D.
für ihre Anfrage vom 11.11.2023, zum Stand des „Familienstartzeit-Gesetzes“ danke ich Ihnen.
Wie Sie wissen, liegt die Zuständigkeit für diesen Gesetzentwurf beim Bundesfamilienministerium. Gleichwohl möchte ich Ihnen meinen Wissensstand zu diesem Gesetz übermitteln.
Die Einführung einer zehntägigen bezahlten Freistellung für Väter oder gleichgestellte Elternteile hat die, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im April 2023 für 2024 angekündigt.
Deutschland setzt damit EU-Recht um. Die im Juni 2019 in Kraft getretene „EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige“ legt europaweit verbindliche arbeitsrechtliche Standards fest, die bis zum 2. August 2022 in nationales Recht umgesetzt werden mussten. Da diese Frist längst abgelaufen ist, hat die EU ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet.
Am 12. September 2023 hat das Familienministerium den Väterreport veröffentlicht. Mit der sogenannten „Familienstartzeit“ sollen Eltern unterstützt werden, sich in der „frühen Familienphase partnerschaftlich einzuspielen“.
Nach einem Referentenentwurf (Gesetz zur Einführung eines Freistellungsanspruchs für den Partner oder die Partnerin nach der Entbindung und zur Änderung anderer Gesetze im Bereich der familienbezogenen Leistungen (Familienstartzeit-Gesetz)) des Familienministeriums vom März 2023, sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst werden, um Eltern frühzeitig eine partnerschaftliche Aufgabenteilung bei der Kindesbetreuung zu ermöglichen.
Danach soll es ab Januar 2024 für Partner oder Partnerinnen nach der Geburt eines Kindes möglich sein, zehn Arbeitstage lang bezahlte Freistellung zu nehmen, ohne dabei Urlaub oder Elternzeit in Anspruch nehmen zu müssen.
Der Gesetzentwurf ist noch in der Ressortabstimmung. Der Entwurf enthält im Wesentlichen folgende Regelungen:
- Einführung eines Freistellungsanspruchs des zweiten Elternteils in den ersten zehn Arbeitstagen nach einer Geburt (§ 25a MuSchG).
- Anspruchsberechtigt kann der andere Elternteil oder eine von der Frau benannte Person sein, wenn der andere Elternteil nicht mit der Mutter in einem Haushalt lebt.
- Die Zeit der Partnerfreistellung wird wie die Zeit der Mutterschutzfrist auf den Anspruch auf Elternzeit angerechnet (§ 15 BEEG).
- Für die Zeit der Freistellung erhält der Partner oder die Partnerin vom Arbeitgeber Partnerschaftslohn in Höhe des durchschnittlichen Arbeitsentgelts der letzten drei Kalendermonate (Orientierung an den Mutterschaftsleistungen).
- Der Partnerschaftslohn wird auf das Elterngeld angerechnet, wenn ein Anspruch auf Elterngeld besteht (§ 3 BEEG).
Leider befindet sich der Entwurf nach meinen Erkanntnissen immer noch in der sog. Ressortabstimmung im Ministerium. Ich hatte gehofft, dass das Gesetz zum 1.1.2024 in Kraft treten kann, aber leider blockiert derzeit die FDP, insbesondere das Bundesfinanzministerium unter Christian Lindner, den Prozess und argumentiert, dass bestehende Regelungen wie Elternzeit ausreichend seien.
Mit freundlichen Grüßen
Sascha Schnürer, MdL