Frage von Torsten M. • 13.07.2023
Antwort von Sandra Redmann SPD • 13.11.2023
Die Bauaufsichtsbehörde der Gemeinde oder der Stadt ist Ansprechpartner. Bei Verstößen gegen die Vorschriften nimmt die Behörde Kontakt auf. Entschuldigen Sie bitte die späte Beantwortung.