Frage von Erhard J. • 02.09.2022
Sehr geehrter Frau MdB Dr. Sahra Wagenknecht (LINKE), wollen Sie sich dafür einsetzen, dass die §§ 146 und 169 GVG gestrichen werden?
Zu § 146 GVG
Dieser Paragraph besagt, dass der Justizminister gegenüber der Staatsanwaltschaft weisungsbefugt ist und somit einer Straftat (z.B. Falschbeurkundung im Amt) von der Staatsanwaltschaft aufgrund des oben genannten Paragraphen nicht aufgeklärt werden kann.
Zu § 169 GVG.
Hier ist es auch nicht viel anders.
Wenn der Richter eine Straftat im Rahmen eines Verfahrens (z.B. Prozessbetrug) begangen haben sollte, kann man diese auch nicht aufklären lassen. Schuld daran ist der oben genannte Paargraph.
Antwort ausstehend von Sahra Wagenknecht BSW