Laut OLG Köln zu Ihrer Unterlassungsklage mussten Sie den Vorwurf des pro-russ. Verhaltens und des Akzeptierens des Angriffskriegs gegen die Ukraine hinnehmen. Werden Sie Rechtsbehelfe einlegen?
Laut dem Beschluss des OLG Köln (Beschl. v. 11.10.2024, Az. 15 W 116/24) zu Ihrer abgewiesenen Unterlassungsklage müssen Sie den Vorwurf des pro-russischen Verhaltens und des Akzeptierens des Angriffskriegs gegen die Ukraine hinnehmen: https://tinyurl.com/25fhf663 Werden Sie Ihren im BSW-Milieu guten Ruf weiter gerichtlich verteidigen, notfristgerecht innerhalb einer 2-Wochen-Frist Gehörsrüge prüfen, dazu eine monatsfristgerechte vorsorgliche Verfassungsbeschwerde zur Absicherung der prozessual "riskanten Anhörungsrüge" (https://www.jstor.org/stable/41263205) und zudem eine etwaige Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH, um dem substantiierten Eindruck und Vorwurf, Sie seien eine Kremlversteherin, auf dem Rechtsweg, den Sie bisher ohne Erfolg eingeschlagen hatten, entgegentreten?