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Sahra Wagenknecht
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Frage von matthias v. •

Ist die 5 Prozent Hürde verfassungswidrig?

Sehr geehrte Frau Wagenknecht, ist die 5 Prozent Hürde nicht verfassungswidrig? Nach der aktuellen Wahl werden 13 Prozent der Wählerstimmen im Bundestag nicht berücksichtigt, das ist quasi jede achte Wählerstimme. Könnte man das nicht vom Bundesverfassungsgericht prüfen lassen? Für die Europawahl war die 5 Prozent Hürde ebenfalls verfassungswidrig und wurde abgeschafft. Das müsste eigentlich auch für den. Bundestag gelten. Besten Dank. Mit freundlichen Grüßen