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Frage von Sabine B. •

Gibt es Transparenz darüber welche Abgeordnete über Beteiligungen an Impfstoffherstellern verfügen und somit bei der Abstimmung zur Impfpflicht nicht unabhängig entscheiden können?

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Sehr geehrte Frau B.,

Abgeordnete sind verpflichtet, dem Bundestagspräsidenten beziehungsweise der Bundestagspräsidentin ihre zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit, entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat und Funktionen in Unternehmen sowie in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts anzuzeigen. Auch Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen sind anzeigepflichtig, genauso wie Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften. Diese Angaben sind auf der Bundestagsseite einsehbar. Zur aktuellen Fassung der Verhaltensregeln:

https://www.bundestag.de/resource/blob/194754/b50c330629e0bcf866f89a774a3cfb54/web_Verhaltensregeln_2022-data.pdf

Mit freundlichen Grüßen

Sahra Wagenknecht

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