Frage an Sahra Wagenknecht von Hartmut W. bezüglich Gesundheit
Hallo Fr. Wagenknecht,
Ich würde gerne wissen warum Sie für die Masernimfpflicht gestimmt haben?
Haben Sie sich mit der Kritischen Sicht auf dieses Thema befasst?
Sehr geehrter Herr Wiegard,
das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist ein Menschenrecht und wird durch Artikel 2 unseres Grundgesetzes geschützt. Das ist wichtig und daran darf sich auch nichts ändern. Allerdings entbindet dieses nicht von einer Verantwortung gegenüber dem Recht des Mitmenschen auf die eigene körperliche Unversehrtheit. Dieses Spannungsverhältnis muss in die Abwägung bezüglich einer möglichen Impfpflicht mit einfließen.
Es gibt auch innerhalb meiner Partei unterschiedliche Ansichten, ob eine Impfpflicht oder eine Impfung auf freiwilliger Basis uns näher an das Ziel einer ausreichend hohen Impfquote bringt. Diejenigen, die wie ich in der DDR sozialisiert wurden, wo Krankheiten wie die Masern durch die bestehende Impfpflicht sehr erfolgreich zurückgedrängt wurden, stehen einer Impfpflicht mit bestimmten klassischen, gut erprobten Impfstoffen aufgrund der eigenen Erfahrungen meist positiv gegenüber. Denn um die öffentliche Gesundheit vor Epidemien zu schützen, ist eine Impfquote von zwischen 80% - 95% notwendig. Diese Impfquote ist vor allem deshalb so wichtig, weil sie die Menschen in unserer Gesellschaft schützt, die sich nicht impfen lassen können. Dazu zählen Menschen, denen dies aufgrund ihres Alters oder aufgrund einer chronischen Erkrankung nicht möglich ist. Ich bin der Auffassung, dass es im Fall eines lange Jahre erprobten Impfstoffes wie gegen Masern sinnvoll ist, dass sich alle, denen es gesundheitlich möglich ist, impfen lassen, um so eine hohe Durchimpfung zu erreichen, damit auch Menschen, die einer Risikogruppe angehören und sich nicht impfen lassen können, vor einer Erkrankung geschützt sind.
Durch das neue Masernschutzgesetz müssen Eltern seit dem 1. März 2020 nachweisen können, dass ihre Kinder vor Eintritt in die Schule, oder der Betreuung ihrer Kinder durch eine Kindertagesstätte, gegen Masern geimpft oder bereits immun sind. Das gleiche gilt für Erwachsene, die in einer Gemeinschaftseinrichtung oder in einer medizinischen Einrichtung beruflich tätig sind. Das halte ich für besonders sinnvoll. Bei dem Masernvirus handelt es sich um eine hochansteckende Erkrankung, die zu schweren Folgeschäden führen kann. Das von einer Masernimpfung ausgehende Risiko für die Gesundheit ist wesentlich geringer als das einer Masernerkrankung. Deshalb habe ich für die Masernimpfpflicht gestimmt.
Mit freundlichen Grüßen,
Sahra Wagenknecht