Frage an Sahra Wagenknecht von Bernd L. bezüglich Menschenrechte
Guten Tag,
im "zweiten Gesetzentwurf zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" steht im §28 des Infektionsschutzgesetzes unter anderen der Passus, dass sich betroffene Personen durch eine Impf- oder Immunitätsdokumentation ausweisen müssen. Das heisst im Klartext "Impfpflicht"!? Wie stehen Sie zu, in unserem im Grundgesetz verankertem Recht, auf körperliche Unversehrtheit?? Mit derartigen (eventuellen) Zwangsmassnahmen würde mein Vertrauen zu unserer Regierung und zu unserer Demokratie erheblich beschädigt.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Langer
Sehr geehrter Herr Langer,
ich bin ganz sicher keine Impfgegnerin und befürworte auch bei langjährig bewährten Impfstoffen wie dem gegen Masern eine Impfpflicht, mit der es beispielsweise in der DDR, wo ich aufgewachsen bin, gelungen ist, die Krankheit stark zurückzudrängen. Im Fall von noch wenig erforschten Impfstoffen wie denen gegen Covid, bin ich allerdings der Auffassung, dass es auf gar keinen Fall eine Impfpflicht geben darf. Es muss dem Einzelnen überlassen bleiben, sich selbst zu entscheiden, ob und mit welchem Mittel er sich impfen lassen möchte. Das heißt nicht, dass ich Impfungen gegen Covid grundsätzlich ablehne. Es gibt sehr gute Gründe, sich impfen zu lassen, erst recht bei Älteren und Vorerkrankten, die ein besonders großes Risiko haben, schwer zu erkranken, oder bei auf Grund ihres Berufs stark exponierten Menschen. Jeder, der möchte, muss sich impfen lassen können, und je mehr Menschen wirksamen Schutz haben, desto eher wird es möglich sein, wieder mehr zur Normalität zurückzukehren. Aber es darf keine Verpflichtung geben, sich zu impfen, auch nicht indirekt, indem es eine Privilegierung Geimpfter gegenüber beispielsweise nur negativ Getesteten gibt.
Mit freundlichen Grüßen,
Sahra Wagenknecht