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Sahra Wagenknecht
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Frage von Dirk H. •

Frage an Sahra Wagenknecht von Dirk H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Fr Wagenknecht,

Kürzlich wurde die Todesstrafe in der hessischen Verfassung abgeschafft. Bedauerlicherweise wird mit keinem Wort im Bundestag erwähnt das die Todesstrafe bundesweit im sogenannten "Ausnahmezustand" aber immer noch in Kraft ist. Dieses schreckliche und abscheuliche Relikt ist in Ländern wie bspw Albanien, Australien, Dänemark, Griechenland, Letland, Guinea, Mexico, Neuseeland, Norwegen, Österreich, Portugal, Spanien, Vereinigtes Königreich, usw aber schon sowohl generell, also auch im Ausnahmezustand abgeschafft. Wie kann das sein? Warum wird dies der Bevölkerung verschwiegen?

Mit freundlichen Grüßen,

D. Howold

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Howold,

die Todesstrafe wurde mit Inkrafttreten des Grundgesetzes im Mai 1949 in der Bundesrepublik Deutschland abgeschafft. Artikel 102 des Grundgesetzes lautet: „Die Todesstrafe ist abgeschafft“. In Artikel 13 des Grundgesetzes ist außerdem geregelt, dass Bundesrecht Länderrecht bricht. Es ist also nicht möglich, dass ein Bundesland davon abweichen kann. In Deutschland gibt es auch nicht, wie zum Beispiel in Frankreich, einen „Ausnahmezustand“. Durch sogenannte Notstandsgesetze können unter bestimmten Voraussetzungen allerdings kurzzeitig Grundrechte eingeschränkt werden, beispielsweise das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis oder die Bewegungsfreiheit. Der Kern des Grundgesetzes – dazu gehört die in Artikel 1 festgelegte Unantastbarkeit der Menschenwürde - ist durch die sogenannte Ewigkeitsklausel geschützt und gilt weiter.

Mit freundlichen Grüßen,

Sahra Wagenknecht

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