Frage an Sahra Wagenknecht von Sebastian L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Dr. Wagenknecht,
als potenzieller "Links"-Wähler bereite ich mich gerade auf die Bundestagswahl vor. Auf Ihrem Profil der Seite www.bundestag.de habe ich nun festgestellt, dass Sie 2017 (bis 30.06) von 36 Abstimmungen im Bundestag nur an 13 Abstimmungen teilgenommen haben. Sie haben rechnerisch an 63% der Abstimmungen NICHT teilgenommen.
Meine beiden Fragen : Sollten Abgeordnete verpflichtet werden an den Abstimmungen teilzunehmen? Wäre es nicht möglich die Diäten bei der Nichtteilnahme an Abstimmungen um diesen Anteil zu kürzen? Unsere Demokratie "lebt" von den Entscheidungen, die im Parlament getroffen werden. Die einzige wirksame Möglichkeit für uns Wähler, über Sie, unsere Vorstellungen in reale Gesetze zu transformieren. Und dann geht niemand zur Abstimmung weil Freitag ist!?
Sehr geehrter Herr L.,
selbstverständlich versuche ich, bei namentlichen Abstimmungen im Bundestag zu sein. Leider lässt sich eine Überschneidung von Terminen aber nicht immer vermeiden, zumal namentliche Abstimmungen nur sehr kurzfristig festgelegt werden. Es ist bereits heute so, dass es Kürzungen der Kostenpauschale bei Nichtteilnahme an Sitzungen oder Abstimmungen gibt. So wird bei unentschuldigter Nichtteilnahme an einer namentlichen Abstimmung die Kostenpauschale um 100 Euro gekürzt.
Mit freundlichen Grüßen
Sahra Wagenknecht