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Sahra Wagenknecht
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Frage von Hans-Günter G. •

Frage an Sahra Wagenknecht von Hans-Günter G. bezüglich Recht

Sehr geehrte Genossin Wagenknecht,

stimmt es tatsächlich, dass Sie lt. Anfrage von Frau Iris Friedrich vom 09.09.2012, der Beschneidung von männlichen Säuglingen aus traditionellen Erwägungen zustimmen?

Wenn ja, erlauben Sie mir die Frage, ob für Sie ein Säugling eine rechtlose Sache ist, die man ungestraft misshandeln und verletzen darf?

Steht bei Ihnen ein religiös motiviertes Ritual über dem Gesetz?

Ist die unbewiesene Behauptung, dass dieses Ritual im Auftrag eines Gottes geschieht, ausreichend, um ungestraft am Penis eines kleinen Jungen herumschnippeln zu dürfen?

Hat nicht jeder Mensch das Recht selbst zu bestimmen welcher Religion er angehören möchte?

Die Begriffe Religionsfreiheit und Elternrecht, die immer in die Diskussion geworfen werden, sind durch ein Beschneidungsverbot an Minderjährigen nicht in Gefahr. Jeder kann seine Religion ausleben, sofern er nicht andere dabei schädigt oder missbraucht und Elternrecht beinhaltet nicht das Recht auf Verstümmelung und Quälerei der eigenen Kinder.

Ist bei den Politikern, also auch bei Ihnen die Vorstellung abschreckend, dass bei einem Verbot der Beschneidung die jüdischen und muslimischen Religionsführer und Fanatiker auf die Barrikaden gehen könnten?

Verweigern Sie deshalb den wehrlosen Kindern den staatlich garantierten Schutz vor Misshandlung und Körperverletzung?
Das wäre ein Fall von Feigheit, den ich mir bei Ihnen nicht vorstellen kann.

Mit solidarischen Grüßen

Hans-Günter Glaser

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Antwort von
BSW

Sehr geehrter Herr Glaser,

meine Ansicht dazu können Sie in der Antwort an Frau Stegemann nachlesen. Seit 02.10. ist auch die Antwort an Frau Friedrich im Netz.

Solidarische Grüße
Sahra Wagenknecht

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