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Sahra Wagenknecht
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Frage von Christine R. •

Frage an Sahra Wagenknecht von Christine R. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Wagenknecht,

wie sie sicher wissen ist ja vor einiger Zeit die Schuldenbremse in das Grundgesetz übernommen worden.
Im Ramen des ESM oder EFS bürgen die Deutschen Bürger für die Schulden anderer Staaten. Was ist aber wenn wir im Rahmen dieser Bürgschaft in die Plicht genommen werden?
Wird die Schuldenbremse dann außer Kraft gesetzt, ist dies überhaupt möglich?
Vor Ort ist leider niemand in der Lage mir diese Fragen zu beantworten. Mir würde es auch weiterhelfen wenn sie mir Literatur nennen in der ich die Antworten zu den Fragen nachlesen kann.

Mit freundlichen Grüßen
Christine Rothwell

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Rothwell,

die Schuldenbremse ist Verfassungsrecht. Würde gegen sie verstoßen werden, wäre sie damit - juristisch betrachtet - nicht außer Kraft gesetzt. Sie kann allerdings außer Kraft gesetzt werden, wenn die Politik sich entscheiden würde, sie wieder aus dem Grundgesetz herauszustreichen. Dafür gelten aber hohe verfassungsrechtliche Hürden. Dennoch wäre eine solche Entscheidung der Politik sinnvoll, da die Schuldenbremse faktisch zu massiven Haushaltskürzungen führen wird. Insofern ist Ihre Sorge völlig berechtigt.

Die Milliardensummen im Rahmen des EFSF und des ESM sind übrigens nicht dazu gedacht, die öffentlichen Schulden der südlichen Euro-Staaten zu senken, vielmehr sind es gigantische Subventionen für die Banken, die sich verzockt haben. Deshalb ist DIE LINKE auch dagegen, dass diese milliardenschwere Bankenunterstützung der Steuerzahler bezahlen soll.

Mit freundlichen Grüßen
Sahra Wagenknecht

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