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Sahra Wagenknecht
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Frage von W. Josef K. •

Frage an Sahra Wagenknecht von W. Josef K. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Wagenknecht,

Bitte beachten Sie als Bundestagsabgeordnete die klare Botschaft und Aufforderung des Papstes Benedikt XVI. die ge- und erhört werden sollte:

FAZ net:
„Kirche soll auf Macht verzichten“
Benedikt XVI. hat seinen viertägigen Besuch in Deutschland mit einem Plädoyer für einen Verzicht der katholischen Kirche auf Macht und Privilegien beendet. Nötig sei eine „Entweltlichung“.

25. September 2011
Papst Benedikt XVI. hat seinen viertägigen Besuch in Deutschland mit einem Plädoyer für einen Verzicht der katholischen Kirche auf Macht und Privilegien beendet. In einer Rede vor Repräsentanten aller Gliederungen der Kirche im Freiburger Konzerthaus am Sonntagnachmittag sagte er: „Die von ihrer materiellen und politischen Last befreite Kirche kann sich besser und auf wahrhaft christliche Weise der ganzen Welt zuwenden, wirklich weltoffen sein.“

Ausführlich hier: http://www.faz.net/artikel/S32826/benedikt-xvi-beendet-deutschland-besuch-kirche-soll-auf-macht-verzichten-30723949.html

Der Artikel 140 des GG. verlangt seit Gründung der Bundesrepublik die strikte Trennung von Kirche und Staat – bisher hat keine Regierung dieses Problem ernsthaft aufgegriffen.

Kommen Sie jetzt dem Wunsch des Papstes nach, befreien Sie die Kirche von ihrer Macht und ihren Privilegien, damit echte und ernste Glaubensvermittlung für die Kirche wieder möglich wird.

Darüber hinaus entlasten Sie unseren Staat von erheblichen Belastungen, was der dringend notwendigen Staatshaushaltssanierung gut täte.

Für Ihre Unterstützung danken Ihnen nicht nur die Gläubigen, sondern auch die Religionsfreien, die in ihrer Gesamtheit bisher die großen Kirchenmit finanzieren mussten.

Ist es aus Ihrer Sicht denkbar eine entsprechende Gesetzesinitiative auf den Weg zu bringen?

Mit freundlichen Grüßen

W. Josef Kraftsik

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Sehr geehrter Herr Kraftsik,

vielen Dank für Ihre Frage.

DIE LINKE tritt für die Trennung von Staat und Kirche ein. Zugleich verteidigen wir das Recht jedes Menschen sich zu einer Weltanschauung oder Religion frei zu bekennen und diese auszuüben.

DIE LINKE fordert außerdem, dass für Beschäftigte in den Kirchen, kirchlichen Institutionen und anderen Religionsgemeinschaften die gleichen Grundrechte gelten müssen wie für Beschäftigte anderer Arbeitgeber, insbesondere das Streikreicht nach Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes sollte gewährleistet werden. Hierzu hat die Linksfraktion bereits einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht. Ein jüngstes Urteil des Bundesarbeitsgerichts hat gezeigt, dass DIE LINKE mit diesem Antrag auch auf der Seite der Verfassung steht. Denn das Bundesarbeitsgericht hat deutlich gemacht, dass auch in den Kirchen die Grundrechte der Beschäftigten nicht einfach missachtet werden dürfen.

Mit freundlichen Grüßen
Sahra Wagenknecht

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