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Sahra Wagenknecht
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Frage von Gerhard W. •

Frage an Sahra Wagenknecht von Gerhard W. bezüglich Finanzen

Hallo aus Hamburg,

nach der "Bankenrettung" vor 2 Jahren, inkl. der skandalösen Klausel, dass sämtliche Finanztransfers des mit 500 Milliarden dotierten SOFFIN geheim zu halten sind - die der verfassungsmäßigen Souveränität des Parlaments widerspricht - stellt sich mir die Frage, warum von seiten der Linken keine Bemühung initiiert wurde, dies Gesetz oder zumindest die - vermutlich verfassungswidrige - Geheimhaltungsklausel zu Fall zu bringen.

Wie kann / will die Linke ihrem Anspruch nachhaltige Oppositionspolitik zu betreiben gerecht werden, wenn sie auf eine solche Initiative verzichtet?

Ungeklärt ist im Übrigen nach wie vor, warum die Linke (bzw. ihre Fraktionsführung) das Bankenrettungsgesetz ermöglichte durch die Zustimmung zum beschleunigten Gesetzgebungsverfahren, wodurch die erforderliche Debatte und Prüfung weitgehend unterblieb.

http://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/ein-parlament-entmachtet-sich-selbst/1484248.html

freundliche Grüße / G.Wendebourg

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Antwort von
BSW

Sehr geehrter Herr Wendebourg,

Sie sprechen das im Oktober 2008 von Union, SPD und FDP verabschiedete „Gesetz zur Stabilisierung der maroden Finanzbranche“ an. DIE LINKE hat sich von Anfang an gegen dieses milliardenschwere Bankenrettungspaket gewehrt. So stimmte die Bundestagsfraktion der LINKEN bei der Abstimmung gegen dieses Paket.
DIE LINKE hat auch stets deutliche Kritik am Sonderfonds SoFFin geäußert - auch an der Geheimhaltungspraxis des Gremiums. Auch kritisierte sie beispielsweise die Vorzugsbehandlung des privaten Bankensektors durch den SoFFin. Aber diese Kritik wurde von Union und SPD nicht ernst genommen. Sämtliche Vorschläge und kritische Äußerungen trafen auf eine Blockadehaltung dieser Parteien.

Dass SPD und Union sich de facto als Erfüllungsgehilfen der großen Privatbanken behaupteten, ist ein riesiger Skandal. Von daher müssen sich die Sozialdemokratie und die Union die Frage gefallen lassen, warum sie für marode Banken innerhalb kürzester Zeit viele Milliarden zur Verfügung stellen, aber für Hartz-IV-Betroffene angeblich kein Geld vorhanden sein soll.

Was das beschleunigte Gesetzgebungsverfahren betrifft, so hätte ein erfolgreicher Fristeinspruch das Gesetz nicht verhindert, sondern die Verabschiedung nur um einige Tage verzögert und ggfls. eine Sondersitzung des Bundestages mit sämtlichen dafür anfallenden Kosten nach sich gezogen. Ohnehin wäre es der Linken nicht möglich gewesen, einen Aufschub zu bewirken, da sie nicht über die nötigen Mehrheiten im Parlament verfügt.

Mit freundlichen Grüßen

Sahra Wagenknecht

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