Frage an Sahra Wagenknecht von Josef S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Wagenknecht,
natürlich weiß ich, daß Richter unabhängig sind.
Das Problem sind die Gutachter, die Rechtsanwälte, das Rechtsberatungsgesetz und der Anwaltszwang für Klageverfahren, den ich im Grundgesetz nicht finde.
Können Sie mir verraten, wer zu einer Rechtsauskunft befugt ist ?
Inzwischen habe ich ca. 30 Gutachter hinter mir, ca. 20 Rechtsanwälte und 2 Rechtsschutzversicherungen habe ich finanziert.
Eine Rechtsauskunft habe ich immer noch nicht - geschweige denn, eine rechtskräftige Entscheidung.
Mit der Bitte um Nachricht verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Josef Schwannberger
Sehr geehrter Herr Schwannberger,
Rechtskräftige Entscheidungen werden von den Gerichten getroffen. Für Rechtsauskünfte sind in derRegel Rechtsanwälte zuständig. Ansonsten bieten auch Rechtschutzversicherungen Rechtsberatungen an und können Rechtsauskünfte erteilen, die letztlich auch über Anwälte bzw. Fachanwälte laufen.
Mit freundlichen Grüßen
Sahra Wagenknecht