Frage an Sahra Wagenknecht von Helmut G. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrte Frau Wagenknecht,
die Wahlbeteiligungen bei den Wahlen zur Vollversammlung der IHK s bewegen sich meist im Béreich weit unter 20 % (Berlin ca. 4,8 %).
Halten Sie gerade auch unter diesem Aspekt das Mittel der Kooptation , die Ergaenzungsmoeglichkeit der Vollversammlung (in Köln um mehr als 10% ! ) nach der Wahl ohne Kontolle der Waehlerinnen und Waehler, demokratisch noch vertretbar ?
Gruss aus Marienheide
Helmut Gebske
Sehr geehrter Herr Grebske,
ich kann die von Ihnen beschriebene Situation gut nachvollziehen. Grundsätzlich ist es natürlich Sache der Vollversammlungen der IHK, ihre Rechtsgrundlagen im Rahmen des bundesdeutschen IHK-Gesetzes eigenständig festzulegen. Zu diesen Rechtgrundlagen gehören u.a. die Satzung und die Wahlordnung. Insofern obliegt es - formal betrachtet - den Mitgliedern der Vollversammlung, zu regeln, ob es die Möglichkeit der Kooptation geben soll oder nicht.
Allerdings ist die von Ihnen beschriebene geringe Wahlbeteiligung offenbar Ausdruck großer Unzufriedenheit insbesondere kleinerer Unternehmen. Das hat z.T. mit der Pflichtmitgliedschaft von gewerblichen Unternehmen in der IHK zu tun, die ja auch höchst umstritten ist. Gerade kleinere Unternehmen leiden zudem unter den IHK-Beiträgen, die in Relation zu den Beiträgen finanzstarker Unternehmen ungerecht sind. Deshalb ist es dringend notwendig, kleinere Unternehmen mit einem jährlichen Gewerbeertrag von bis zu 30000 Euro von den IHK-Beiträgen zu befreien, so wie es die LINKE in der Vergangenheit bereits mehrfach gefordert hat. Große Unternehmen müssten hingegen höhere Beiträge zahlen.
Hinzu kommt, dass die IHK - nicht zuletzt durch die Dominanz der Großunternehmen in den IHK-Gremien - zunehmend zulasten der Kleinbetriebe die Interessen der kapitalkräftigen Unternehmen vertreten. Der laut IHK-Gesetz geltenden Aufgabe, das Gesamtinteresse der Gewerbetreibenden wahrzunehmen, wird somit in der Realität immer weniger Rechnung getragen und viele Kleinbetriebe fragen, welchen Nutzen ihre IHK-Mitgliedschaft eigentlich noch hat. Hinzukommen mangelnde Transparenz und die von Ihnen angesprochenen Demokratieprobleme.
Ich finde daher, dass es aus den genannten Gründen dringend geboten ist, die Fehlentwicklungen der IHK zu korrigieren und das IHK-Gesetz im Sinne der kleineren Unternehmen und der Beschäftigten zu reformieren.
Mit freundlichen Grüßen,
Sahra Wagenknecht