Frage an Sabine Zimmermann von Jessica Z. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Zimmermann,
Sie sind die Vorsitzende im Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie.
Viele Kinder und Familien sind von einer Trennung und Scheidung betroffen.
Deutschland hat am 12. Oktober 2017 die Beitrittsurkunde zum "Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt" beim Generalsekretär des Europarates hinterlegt. Damit wurde der Ratifikationsprozess dieser sogenannten Istanbul-Konvention abgeschlossen. Anfang Februar 2018 ist das rechtlich bindende Menschenrechtsintrument in Deutschland in Kraft getreten.
Wie setzen Sie die Ziele und Inhalte der Konvention um? Wie gehen Behörden damit um?
Wie werden Fachkräfte (Kindergarten, Schule, Jugendamt) geschult?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau Z.,
Sie fragen nach der Umsetzung der Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Ich antworte Ihnen nicht als Vorsitzende des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, sondern als Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE. - nur in dieser Funktion kann ich eine politische Bewertung zur Umsetzung der Istanbul-Konvention durch Bundesregierung und Regierungsfraktionen abgeben, bei denen die Umsetzungsverantwortung liegt.
Als Opposition ist es unsere Aufgabe, die Regierung bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen immer wieder erneut auf existierende Defizite hinzuweisen. Hinsichtlich der Umsetzung der Istanbul-Konvention lauten einige unserer Hauptforderungen:
1. eine staatliche Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention zu schaffen, die die Anstrengungen der einzelnen Ministerien und die der Länder koordiniert und abstimmt;
2. eine externe und unabhängige Monitoring-Stelle zu schaffen, die für die Evaluierung der einzelnen Maßnahmen sowie für die Berichterstattung zuständig ist;
3. eine externe und unabhängige Forschungsstelle zu schaffen, die umfassend Daten zu Gewalt an Frauen und Mädchen generiert und ein jährliches Lagebild zu allen Formen von Gewalt an Frauen und Mädchen erstellt;
4. finanzielle Mittel für die Zivilgesellschaft bereitzustellen, damit diese unabhängig und kritisch die Umsetzung der Istanbul-Konvention begleiten kann.
Auch in dieser Legislatur hat meine Fraktion DIE LINKE. im Bundestag verschiedene parlamentarische Initiativen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in den Deutschen Bundestag eingebracht. Zwei davon möchte ich ihnen beispielhaft gerne nennen:
- https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/078/1907816.pdf (Kleine Anfrage)
- http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/143/1914380.pdf (Antrag: Gewalt an Frauen und Mädchen systematisch bekämpfen – Grundlagen zur erfolgreichen Umsetzung der Istanbul-Konvention schaffen)
Selbstverständlich werden wir auch weiterhin nicht locker lassen, wenn es darum geht, Frauen und Mädchen durch die vollständige Umsetzung der Istanbul-Konvention besser vor Gewalt zu schützen.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Zimmermann