Frage an Sabine Zimmermann von Gerhard H. bezüglich Soziale Sicherung
Hallo Frau Zimmermann, Ihre Regierungsanfrage zur Rentenhöhe ergab, dass 50 % der Rentner/Innen eine Monatsrente (nach Abzug Kranken-7Pflegeversicherung - vor Steuern) von weniger als 900 Euro erhalten.
Mich (und eine Vielzahl von Bürgern/Innen) würde interessieren, ob die Höhe der Pensionen prozentual ebenso prekär sind? Wie sieht ein Vergleich oder Gegenüberstellung aus? Mindestpension?
Sehr geehrter Herr H.,
zu der Verteilung der Pensionen (Ruhegehälter) auf Zahlbetragsklassen liegen mir zwar keine Informationen vor. Vergleichen lassen sich aber die Durchschnittsbeträge. Bei gesetzlichen Altersrenten sind es (Stand 31.12.2018) 864 Euro - netto vor Steuern, also nach Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen und vor Abzug von Steuern. Bei Pensionen sind es (Stand Januar 2018) im Schnitt zwischen 2.950 Euro (ehemalige BeamtInnen der Sozialversicherung) und 3.160 Euro (Länder) - brutto. Etwas nach unten verzerrt wird die Durchschnittsrente v. a. durch die sehr niedrigen Renten von Personen, die nur wenige Jahre abhängig beschäftigt waren, zum Beispiel weil sie sich danach selbstständig gemacht haben und sich dann privat abgesichert haben. Trotz dieser notwendigen Differenzierungen beim Vergleich der Beträge klaffen die Durchschnittspension und die Durchschnittsrente deutlich auseinander.
Auch sind sehr niedrige Pensionen extrem selten. Entsprechend unterscheidet sich das Armutsrisiko, wobei hier schon alle Haushaltseinnahmen (also nicht nur Renten und Pensionen) eingerechnet sind. Das Armutsrisiko liegt in RentnerInnenhaushalten bei rund 20 Prozent, in PensionärInnenhaushalten bei rund 1 Prozent, worauf erst kürzlich mein Fraktionskollege Matthias Birkwald aufmerksam gemacht hat. Das hängt auch damit zusammen, dass es eine Mindestpension gibt, deren konkrete Höhe von den vorherigen Dienstbezügen abhängt. Für die Beamten des Bundes ist sie in § 14 Beamtenversorgungsgesetz geregelt.
DIE LINKE. fordert deshalb, dass die gesetzliche Rentenversicherung zur Erwerbstätigenversicherung werden soll. Alle sollten einzahlen, auch Beamte, Selbstständige und Abgeordnete. Von den Einkünften der BeamtInnen würden dann Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, die die Rentenkasse stützen würden. Ähnlich wäre es bei denjenigen Selbstständigen, die gut verdienen. Das würde in den kommenden 40 Jahren, in denen es im Vergleich zu den Zeiträumen davor und danach im Verhältnis zu den Erwerbstätigen mehr Menschen im Rentenalter geben wird, die Finanzierung der gesetzlichen Rente erleichtern und ein deutlich höheres Rentenniveau bei nur moderat höheren Beiträgen ermöglichen, also bessere Renten für alle. Erst auf sehr lange Sicht ergäbe sich für den Haushalt der Rentenversicherung ein Nullsummenspiel, aber bis dahin ist damit zu rechnen, dass sich das Verhältnis Erwerbstätiger zur RentnerInnen wieder verbessert haben wird. DIE LINKE. tritt neben vielen anderen Verbesserungen bei der gesetzlichen Rente auch für eine solidarische Mindestrente von derzeit 1.050 Euro ein.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Zimmermann