Frage an Sabine Zimmermann von Robert G. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Zimmermann,
es geht um beitragspflichtige Halbwaisenrente wegen Bundesfreiwilligendienst. Wer macht solche Dienst ohne gegen Taschengeld oder ähnliches? So, es betrifft alle Waisenrenter, die trotz persönliche Tragödie immer noch soziale Engagement angehen wollen.
WAS FÜR EINE ÜBERRASCHUNG, die Rückzahlungsanforderung des Rentenversicherers!!!
Die AOK KK melden meine Halbwaise Beitragspflichtig bei der DRV-Bund während er Bufdi macht. Die sagen mir, Beitragsfreiheit knüpft ausdrücklich an die Versicherungspflicht der Waisenrentner an. Sie kommt daher nicht zum Tragen, wenn für die Waise eine vorrangige Versicherungspflicht besteht.
ABER laut Bundestagsdrucksache 18/6905, Zu Artikel 1a (SGB V) Zu Nummer 1 (§ 5) Buchstabe a (Seite 75) "Die Vorrangregelung in § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bleibt bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Familienversicherung außer Betracht."
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/069/1806905.pdf
Wir sind arm. Seine Mutter ist Tod. Er ist trotz allem noch engagiert. Das Kind hilft Kinder, ist beim Jugendzentrum der Stadt Bergheim tätig.
Nun ist mein Kind Beitragspflichtig, UNBEDINGT WEGEN TODES SEINER MUTTI?
Sagen Sie mir, bitte, das darf nicht sein!
Mit freundlichen Grüßen
Robert David G.
Sehr geehrter Herr G.,
verzeihen Sie bitte die extrem lange Wartezeit auf eine Antwort.
Wenn ich die Sachlage richtig verstehe, war Ihr Sohn vor dem BFD bei Ihnen in der Krankenkasse familienversichert. Dadurch wurde - trotz des Status Ihres Sohnes als (Waisen-)Rentner keine beitragspflichtige Pflichtmitgliedschaft für ihn in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgelöst. Teilnehmende des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) sind grundsätzlich pflichtversichert, deswegen ging dann wohl auch die Meldung an die Rentenversicherung raus. Nach meiner Kenntnis sind von Teilnehmenden am BFD keine Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen, diese trägt die Einsatzstelle. Ich vermute, dass die Krankenkasse in Ihrem Fall - zusätzlich zu den von der Einsatzstelle getragenen Beiträgen - auch noch Beiträge aus dem Einkommen aus der Waisenrente verlangt. Wenn dem so ist, bitte ich Sie, mir das mitzuteilen, denn das könnte dann auf eine unbeabsichtigte Gesetzeslücke hindeuten, zu
der ich dann die Bundesregierung gerne befragen würde, um sie öffentlich auf diesen Fehler hinzuweisen.
Freundliche Grüße
Sabine Zimmermann