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Sabine Zimmermann
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Frage von Eberhard S. •

Frage an Sabine Zimmermann von Eberhard S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Zimmermann,

die BRD hat sich gegenüber Denjenigen, die die Flucht aus der DDR nicht wagten und stattdessen die führende Rolle der Partei der Arbeiterklasse in der DDR schweigend unterstützt haben, nach dem Mauerfall bei der Rentengesetzgebung nicht vom Rachegedanken der Sozialstrafe leiten lassen. Diese Haltung der Demokraten ist beispielhaft und entspricht vollinhaltlich den Werten einer pluralistischen Gesellschaft. Die BRD hat Wissenschaftlern, Ingenieuren, Justizangehörigen, Lehrern, Volksarmisten und Volkspolizisten, Stasis, SED- Funktionären usw. im Beitrittsgebiet mit dem Rentenüberleitungsgesetz Renten oder Anwartschaften mit Orientierung am Fremdrentengesetz zuerkannt.

Wie auch im Hamburger Abendblatt - http://www.abendblatt.de/daten/2005/07/27/463669.html - zu lesen ist, werden DDR-Flüchtlinge / Übersiedler (auch die mit C-Ausweis), die bis zum 9.11.89 in die BRD kamen, nachträglich praktisch wegen Ihrer Flucht / Ausreise bestraft. Man hat Ihnen ihre, durch FRG- Eingliederung und nach dem GG zugesicherte Rangstelle innerhalb der Gemeinschaft weggenommen. Ottmar Schreiner (SPD) hatte in einer Rede vor dem Bundestag sinngemäß ausgeführt, dass es das (also eine Sozialstrafe) bisher nur einmal in Deutschland gegeben hat, nämlich bei den von Deutschland nach 1933 ausgegrenzten Mitbürgern. Mit der Ausgrenzung einer Minderheit, stellt sich der Rechtsstaat selbst ein Bein, denn es sind insbesondere die Ingenieure unter den Flüchtlingen / Übersiedlern betroffen, die gut ausgebildet, nicht nur ihr Wissen u. Können, sondern mit Ihren Kindern auch Zukunft in das Gemeinwesen einbrachten.

Finden Sie es richtig, das diese Mitbürger, die sich offen gegen Willkür und Gewaltherrschaft stellten und sehr viel zurück lassen mussten, nun rentenrechtlich dafür im Rechtsstaat stillschweigend enteignet werden?

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Eberhard Sonntag

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Sehr geehrter Herr Sonntag,

bitte entschuldigen Sie, dass Sie erst jetzt eine Nachricht von mir erhalten. Die Frage nach Ihrer Rente ist sehr spezifisch. Deshalb musste ich mich erst einmal mit der zuständigen Abgeordnetenkollegin konsultieren.
In der Tat kommen bei Ihnen durch die Gesetzesänderung von 1993 auch die Ungerechtigkeiten und Diskriminierungen, die 1991 mit der Überleitung der DDR-Altersansprüche in das bundesdeutsche Recht (RÜG) geschaffen wurden, zur Anwendung. Mit einem Antragspaket fordert meine Fraktion gerade, diesen Zustand 17 Jahre nach der deutschen Einheit zu beenden. Davon würden auch Sie profitieren. Ich denke, allein für diejenigen, die die DDR verlassen haben, die Abschaffung des Unrechts zu fordern, wäre unsolidarisch. Insofern können Sie sich vielleicht anschließen, auch für die Anerkennung gelebten, nicht nachträglich veränderbaren Lebens in der Altersversorgung in Ost und West zu engagieren. Näheres können Sie in den Bundestagsdrucksachen 16/7019 – 16/7035 finden.

Mit freundlichen Grüße
Sabine Zimmermann

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