Frage an Sabine Zimmermann von Tom V. bezüglich Finanzen
Eine Frage zu der von Ihnen wieder ins Spiel gebrachte "Reichensteuer":
Weshalb setzen Sie die Grenze des von der Steuer befreiten Vermögens bei 1 Mio. an? Damit würden weite Teile der mittelständischen Bevölkerung unter die Steuer fallen, denn mit Eigenheim, Auto und der seit der Destruktion der staatlichen Rente notwendigen privaten Rücklagen für das Alter ist dieser Betrag nicht so hoch, wie er zunächst erscheint.
Das soziale Problem der Ungleichverteilung ist aber doch nicht, dass es zu viele einfache Vermögensmillionäre gibt, sondern zu viele Superreiche, die nicht ein oder zwei, sondern drei- oder vierHUNDERT Millionen besitzen.
Meinen Sie nicht, die Grenze sollte höher angesetzt werden, um nicht unbeabsichtigt den mittelständischen Handwerker mit eigenem Betrieb oder den einfachen, aber beruflich erfolgreichen, Bürger zu treffen?
Sehr geehrter Herr Vogt,
ich stimme Ihnen angesichts der aktuellen Zahlen zur Vermögensverteilung in Deutschland absolut zu, dass das größte Problem die völlig absurde Konzentration des Reichtums beim obersten einen Prozent der Vermögensbesitzer, also den Multimilliardären liegt. Diese Menschen verfügen über viel mehr Reichtum, als sie je brauchen könnten, um für sich oder ihre Familien ein Leben in Saus und Braus zu finanzieren. Eine solche Verfügungsgewalt über Geld und Vermögen in den Händen so weniger Menschen stellt ein Gerechtigkeitsproblem dar, aber mittlerweile auch eine Gefahr für die Demokratie. Niemand braucht ein Privatvermögen von mehreren Milliarden Euro. Und wenn gleichzeitig bald jede/r Fünfte im Lande in Armut lebt oder davon gefährdet ist, muss der Staat auf die hohen Vermögen und Einkommen wieder stärker zugreifen.
Treffen wir mit unserem Vorschlag zu einer Vermögenssteuer Otto Normalverbraucher? Nein. Erstens verfügt nur das wohlhabendste Viertel der Bevölkerung über ein Vermögen von einer Million Euro (in Form von Immobilien, Geld, Wertpapieren etc.) oder mehr. Drei Viertel der Bevölkerung wären von der Vermögenssteuer gar nicht betroffen.
Zweitens wollen wir Rückstellungen für die Altersvorsorge ausdrücklich von der Vermögenssteuer ausnehmen.
Und drittens sehen wir für die Vermögenssteuer einen Freibetrag von einer Million pro Person vor. Ehepaare hätten entsprechend einen Freibetrag von zwei Millionen Euro, so dass zum Beispiel der Wert eines Hauses oder Autos, das gemeinsam genutzt wird, rechnerisch durch zwei geteilt würde.
Übrigens lag der Freibetrag der alten Vermögenssteuer, die bis 1996 erhoben wurde, bei nur 120.000 DM (61.300 Euro). Das wären heute, nach 20 Jahren Inflation 82.947 Euro.
Ich hoffe, ich habe Ihre Frage beantwortet und Sie von unserem Konzept einer Vermögenssteuer überzeugen können.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Sabine Zimmermann