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Sabine Zimmermann
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Frage von Manuela M. •

Frage an Sabine Zimmermann von Manuela M. bezüglich Soziale Sicherung

Tierquälerei nimmt immer mehr zu! Gäbe es eine Möglichkeit, Tierquälerei in das StGB als "Tatbestand" aufzunehmen,denn dann wäre dies keine "Sachbeschädigung" mehr, da Tiere keine "Sache" sind sondern Lebewesen? Bis jetzt galt es immer nur als ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Aber es müssen härtere Strafen her für Tierquäler, damit das endlich eingedämmt wird!!!! Ich weiß, dass man es nie ganz verhindern kann, denn es wird immer solche kranken Menschen geben, aber wer sich erst einmal an einem Tier vergangen hat, bei dem ist die Toleranzgrenze zum Menschen nicht mehr weit.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Müller,

in der Tat ist dies ein wirkliches Problem. Zwar ist das Quälen und Töten von Tieren laut deutschem Tierschutzgesetz verboten. Dadurch, dass Tiere im StGB letztlich als Sachen eingestuft werden, werden diese Fälle leider weiterhin nur als „Ordnungswidrigkeit“ eingestuft und dementsprechend milde bestraft. DIE LINKE ist der Meinung, dass es im Recht zumindest eine dritte Kategorie zwischen Mensch und Sachen geben muss – Tiere müssen als Wesen akzeptiert werden. Zwar wurde Tierschutz als Staatsziel in der Verfassung verankert, was wir begrüßen – nur hilft dies leider nichts, wenn daraus keine praktischen Konsequenzen erfolgen. Wir werden im Bundestag und in der Gesellschaft weiterhin dafür eintreten, dass es hier eine rechtliche Veränderung in dem oben beschriebenen Sinne gibt.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Zimmermann

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