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Sabine Zimmermann
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Frage von Felix T. •

Frage an Sabine Zimmermann von Felix T. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Zimmermann,
die Handhabung der Versorgungsausgleichsregelungen betreffen besonders nachteilig Beamte mit besonderer Altersgrenze und Berufssoldaten. Diese werden "von Amts wegen" zur Ruhe gesetzt, ohne Widerspruchsmöglichkeiten für die Betroffenen, da der Dienstherr der Auffassung ist, sie könnten ihren Dienstpflichten nicht mehr hinreichen nachkommen. Ab dann zieht der Versorgungsausgleich im Gegensatz zu Leistungspflichtigen mit allgemeiner Altersgrenze schon 10 - 15 Jahre früher. Es gibt keine Möglichkeit, dieses durch rentenversicherungspflichtige Arbeit auszugleichen. Zuverdienstgrenzen berücksichtigen den Versorgungsausgleich nicht und benachteiligen die Betroffenen zusätzlich.
Besonders betroffen sind untere Einkommensgruppen, unter anderem auch ehemalige Angehörige der NVA. Ihre Kollegin, Frau Bunge, stellte dazu schon eine Anfrage im Jahr 2012 an den BMVg.
Die Regelungen begründen sich immer mit dem sog. "Solidaritätsprinzip", d.h. die Versorgungsträger, auch die Öffentlichen Dienstherren dürfen durch Versorgungsausgleichsregelungen nicht benachteiligt werden. 2008 "spülte" das alte Versorgungsausgleichsrecht so 11 Mio. EUR in den Einzelplan 14. Diese Zahlen dürften sich zu Gunsten der Haushalte mit der neuen internen Teilung der Versorgungsansprüche noch erhöht haben.
Welche Einkünfte haben andere Dienstherren durch die Handhabung der Versorgungsausgleichsregelungen erzielt, die Anspruchsberechtigten nicht zuflossen?
Wie wird sichergestellt, dass das Solidaritätsprinzip nicht eine Einbahnstrasse gegen die berechtigten Interessen der jeweiligen Leistungsverpflichteten im Versorgungsausgleich wird?
Was denken Sie darüber?
Mit freundlichen Grüßen
Transfeld

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DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Transfeld,

die Situation der Bundeswehrangehörigen, die wie Sie Dienstzeiten in der NVA zurückgelegt haben, beschäftigt uns als Fraktion seit langem. Vielleicht wissen Sie, dass wir dazu schon – nicht nur mit der Frage zum Versorgungsausgleich – mehrfach im Bundestag aktiv waren. Im Vorjahr haben wir uns wieder im Zuge der Verabschiedung des Bundeswehrreform-Begleitgesetzes in dieser Sache eingesetzt. Ausgerechnet die Ruhestandsregelungen für Soldaten mit NVA-Zeiten waren damals der Auslöser für ein ungewöhnliches Prozedere: Nachdem der Verteidigungsausschuss den Gesetzentwurf dazu bereits abschließend behandelt hatte und auch schon eine entsprechende Drucksache vorlag, kam es erneut zu einer Beratung des Ausschusses in dieser Angelegenheit. Und zwar auf Drängen einzelner Abgeordneter aus der Unions-Fraktion. Es hatte sich nämlich herausgestellt, dass der beabsichtigte Fall der Zuverdienstgrenze nur für die Soldaten mit reiner Bundeswehrbiografie gelten würde.
Jedenfalls tagte der Ausschuss nochmals, und nun ist die Zuverdienstgrenze auch für die Soldaten mit NVA-Zeiten gestrichen. Doch die neue Regelung gilt einzig für diejenigen, die im Zusammenhang mit den Strukturveränderungen ausscheiden. Alle anderen, die ausscheiden und vor allem, diejenigen, die bereits ausgeschieden sind, dürfen weiterhin nicht mehr als die bekannten 400 Euro bzw. inzwischen 450 Euro pro Monat (plus zweimal das Doppelte) verdienen. Doch das wissen Sie selbst am besten. Gar nichts geändert hat sich an den unterschiedlichen Ruhegehaltssätzen und auch nicht an der Bewertung der NVA-Zeiten beim Erreichen der Regelaltersgrenze.
Wir hatten damals beantragt, diese Probleme ebenfalls in Kürze zu lösen.
Doch nun zu Ihrem eigentlichen Anliegen, dem Versorgungsausgleich. Ein Problem, das wegen der beschriebenen Benachteiligungen bei denjenigen mit NVA-Zeiten besonders durchschlägt.
Das frühzeitige Wirksamwerden des Versorgungsausgleichs hat inzwischen auch Eingang in den Bericht des Wehrbeauftragten für 2012 gefunden. Er hatte sich generell zum Versorgungsausgleich geäußert und die Erwartung ausgesprochen, dass die „nachteilige Regelung des Versorgungsausgleichs“ geändert wird. Der Bericht wurde im Juni im Bundestag vorgestellt und diskutiert. Meine Fraktionskollegin Dr. Martina Bunge hat sich danach nochmals – wie schon 2012 – an die Bundesregierung gewandt. Die Antwort liegt inzwischen vor. Darin wird mitgeteilt: „Es besteht … die Absicht, in der kommenden Legislaturperiode gemeinsam mit den weiteren beteiligten Ressorts eine Lösung im Sinne der Berufssoldatinnen und Berufssoldaten zu erreichen.“ Damit Sie selbst ein Bild machen können, füge ich die gesamte Antwort bei.
Natürlich werden wir als Fraktion Die Linke die Sache im Auge behalten. Und wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass die Benachteiligungen für Soldaten mit NVA-Zeiten beim Zuverdienst und bei den Ruhegehaltssätzen verschwinden.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Zimmermann

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