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Sabine Zimmermann
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Frage von Gerhard E. •

Frage an Sabine Zimmermann von Gerhard E. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Zimmermann,

ich erlaube mir in folgender Angelegenheit an Sie zu wenden: Wenn in Deutschland der Ehemann oder die Ehefrau stirbt, erhält der Witwer oder die Witwe einen Teil der Rente des Verstorbenen (sog. Witwerente). Mir ist ein Fall bekannt, wo diese Situation nach über 37 Jahren Ehe eingetreten ist. Der Wiwer erhielt eine entsprechend berechnete Rente, Als er wieder heiratete wurde ihm diese Rente sofort ersatzlos gestrichen. Für ihn eine besondere Härte und, wenn Sie wollen, pietätslos. Es ist auch rationell nicht nachvollziehabr, warum nach so vielen Jahren es keinen "Besitzstand" auf diese Witwerente gibt, egal ob wieder verheiratet oder nicht. In diesem Fall kommt erschwerend hinzu, dass die jetzige Ehefrau ein sehr geringes Einkommen hat. Auch das wurde nicht berücksichtigt. Bei der Deutschen rentenversicherung heißt dazu, "so sei halt das Gesetz". Muss das Gesetz so sein? Insgesamt gesehen, müsset das Rentengesetz auch auf solche Fälle reformiert werden. Es kann nicht sein, dass ein solches Gesetz wirtschaftliche Nachteile zur Folge hat. Gerne erwarte ich ihre Stellungnahme und danke Ihnen für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit.

Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Edelmann

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DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Edelmann,

Witwen- oder Witwerrenten – wobei letztere eher selten sind – sind Ausdruck des gesellschaftlichen Leitbilds der Versorgerehe. Dieses sieht vor, dass die vom Versorger abhängige Person – in der Regel die Frau -, im Fall seines Ablebens abgesichert ist. Heiratet sie neu, wird davon ausgegangen, dass sie auch in eine neue Versorgungsgemeinschaft eintritt und dann über diese abgesichert ist. Dieses Leitbild war und ist in Teilen immer noch vor allem in Westdeutschland tief verankert.

DIE LINKE hält dieses gesellschaftliche Leitbild für nicht mehr zeitgemäß. Unserer Auffassung nach sollten Frauen wie Männer ausreichende eigenständige Rentenansprüche erwerben können, so dass sie im Alter unabhängig vom Partner leben können und frei in ihren Entscheidungen über den Neueingang einer ehelichen Beziehung sind. Damit dies möglich ist, müssen die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden, dass Frauen und Männer Familie und Beruf miteinander vereinbaren können, so dass durch die Erziehung von Kindern und die Pflege von Angehörigen keine Lücken in der Rente mehr entstehen. Außerdem brauchen wir bessere Löhne und eine Wiederanhebung des Rentenniveaus, damit Menschen die arbeiten auch gute Renten bekommen. Unsere Vorstellungen dazu haben wir kürzlich in einem Entschließungsantrag an den Deutschen Bundestag nieder gelegt, den Sie hier nachlesen können: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/118/1711854.pdf

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Zimmermann

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