Frage an Ruth Hieronymi von Andrea F. bezüglich Kultur
Eilanfrage zur EU-Fernsehrichtilinie
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich müsste bitte dringend möglichst schon bis morgen Mittag (zur Not müsste ich auch warten) Folgendes wissen und bitte sehr um Ihre Antwort:
Gibt es nach Ihren Informationen Länder in Europa, die sich nicht an die EU-Fernsehrichtlinie halten? Was ist mit Luxemburg und Monaco, leben die nicht von der Kommerzialisierung ihrer Programme? Halten sich Bulgarien, Rumänien und Polen daran oder auch Ukraine, Weißrussland und Russland? Ist die Fernsehrichtlinie nur ein Appell oder ein Wunsch oder eine Vorschrift.
Tausend Dank für Ihre Hilfe im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Fassihi
Sehr geehrte Frau Fassihi,
vielen Dank für Ihre E-Mail zur EU-Fernsehrichtlinie. Aufgrund der Osterfeiertage ist es mir erst heute möglich Ihnen zu antworten.
Die EU-Fernsehrichtlinie von 1989 ist bindendes Recht für alle EU-Mitgliedsstaaten und muss von ihnen eingehalten werden. Entsprechend haben Polen, Rumänien und Bulgarien die Richtlinie in nationales Recht übertragen, bevor sie der EU beigetreten sind.
Die EU-Kommission erarbeitet regelmäßig Berichte über die Umsetzung der EU-Fernsehrichtlinie und ggf. Verfehlungen in den Mitgliedsstaaten. Den aktuellen Bericht vom 24.10.2007 finden Sie unter: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/com/2007/com2007_0452de01.pdf. Verstöße von den von Ihnen genannten EU-Mitgliedsstaaten sind in diesem Bericht nicht aufgeführt.
Die Ukraine, Weißrussland und Russland sind keine Mitgliedsstaaten der EU. Die EU-Fernsehrichtlinie ist somit kein geltendes Recht für diese Länder.
Ich möchte Sie noch darauf hinweisen, dass eine Revision der EU-Fernsehrichtlinie zur Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste am 18. Dezember 2007 in Kraft getreten ist. Die EU-Mitgliedsstaaten haben bis Dezember 2009 Zeit diese Richtlinie in nationales bindendes Recht umzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ruth Hieronymi