Frage an Ruth Busl von Raymund M. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrte Frau Busl,
allein aus Gräfelfing besuchen über 20 Schülerinnen und Schüler die Waldorfschule in Gröbenzell. Bis zur 4.Klasse bekommen wir die Fahrtkosten zur Schule erstattet, aber dann nicht mehr. Realschüler und Gymnasiasten bekommen jedoch bis zur 10.Klassen die Fahrtkosten bis zur nächstgelegenen Schule mit dem entsprechenden Schwerpunkt (Musisches Gymnasium, hauswirtschaftl. Zweig der Realschule usw.) erstattet. Ist eine Waldorfschule nicht ebenso eine Schule mit speziellem Schwerpunkt, für die man sich frei entscheiden können sollte, ohne benachteiligt zu werden?
Warum werden die Eltern von Schüler/-innen, die eine staatlich genehmigte Schule besuchen in diesem Punkt benachteiligt und die freie Wahl der Schule durch ungleiche Kostenerstattung bestraft?
Nach meinen Informationen kann diese Schieflage der bayerische Landtag durch Aufnahme der staatlich genehmigten Schulen in das Schulwegkostenfreiheitsgesetz beheben. Ist das so und werden Sie sich gegebenenfalls dafür einsetzen?
Vielen Dank und freundliche Grüße
Raymund Messmer
Sehr geehrter Herr Messmer,
ich gehe stark davon aus, dass Ihnen die rechtlichen Grundlagen hierfür bekannt sind. Der Freistaat hat zwar die Pflicht, Privatschulen zuzulassen, muss diese aber nicht in dem gleichen Maße fördern wie etwa staatliche Schulen. Das gilt natürlich ebenso für den Bereich der Schulwegfinanzierung. Auch wenn die Rechtsprechung etwas anderes sagt, bin ich - ganz persönlich - der Ansicht, dass die Kosten für die Schulwege zu einer Privatschule sehr wohl gefördert gehören. Weil es hier um die Wahlfreiheit von Eltern und Kindern geht und weil es hier um gleiches Recht für alle geht. Das heißt, dass ich sehr wohl für die Aufnahme von Privatschulen in das Schulwegkostenfreiheitsgesetz spreche (unabhängig davon ob es sich um eine Walldorf-, eine Montessori- oder sonst eine private Schulform handelt). Meine Forderung geht aber noch weiter: Jeder Schulweg sollte für Schüler_innen kostenfrei sein.
Ich kann Ihnen versichern, dass wie in jedem Jahr vor Beginn eines neuen Schuljahres zahlreiche Anfragen und Anträge von Eltern bei den Landratsämtern eingehen, die die Kostenfreiheit des Schulweges ihrer Kinder zum Inhalt haben (auch staatliche/städtische Schulen). Warum? Weil der Bayerische Verfassungsgerichtshof und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof vielfach festgestellt haben, dass sich kein verfassungsrechtlicher Anspruch auf die Kostenfreiheit des Schulweges ergibt. Und da die Staatsregierung es bislang nicht als die Aufgabe des Staates sieht, die Schüler und deren Eltern einkommensunabhängig von den Kosten der Schülerbeförderung zu befreien, gibt es bislang keine Anzeichen und Planungen, die Vorschriften über die Schülerbeförderung auszuweiten. Das ist in meinen Augen eine Entscheidung, die in die falsche Richtung geht.
Aber wie immer mangelt es an Geld. Die Kosten für die Schülerbeförderung sind eine erhebliche Belastung für viele Kommunen, die dafür dringend eine vernünftige Finanzausstattung benötigen. Zudem ist eine Erhöhung der Mittel unablässig, da durch die Auflösung zahlreicher Klassen und Schulen insbesondere im ländlichen Raum die Kosten für die Schülerbeförderung in diesen Gemeinden deutlich steigen werden. Gleiches kommt durch den Ausbau der Ganztagseangebote. Deshalb fordern wir FREIEN WÄHLER seit Jahren, wieder zu Erstattungsquoten in Höhe von 80 Prozent der Kosten zu kommen, wie sie früher bestanden. Weil die Quote von 60 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten bei der Schülerbeförderung einfach zu gering ist.
Ob sich beim Thema Schulweg in naher Zukunft etwas bewegen wird, hängt entscheidend vom Wahlausgang ab.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen habe und verbleibe mit besten Grüßen,
Ruth Busl
Landtagskandidatin der Freien Wähler