Frage von Ralph P. • 07.09.2009
Antwort von Ruprecht Polenz CDU • 24.09.2009
(...) VN-mandatierte Zwangsmaßnahmen finden zwar oft in einem kriegerischen Umfeld statt, entscheiden sich aber grundsätzlich von einem Krieg durch ihre völkerrechtliche Legitimität, durch ihre Ziele wie die Wiederherstellung von Frieden und internationale Rechtsdurchsetzung und auch durch Einsatzbeschränkungen. Wäre die Situation in Afghanistan tatsächlich ein Krieg, dann wäre ein viel weitgehender Gebrauch von Gewalt möglich, als es das Mandat der Vereinten Nationen erlaubt. Rein rechtlich betrachtet ist der Einsatz in Afghanistan also kein Krieg. (...)