Frage an Ruprecht Polenz von Carmen S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Polenz,
mich würde interessieren ,wie weit in ihren Augen die Religionsfreiheit gehen darf.
http://www.as-sunnah.de/modules.php?name=Content&pa=showpage&pid=72
Zitat:>>Das heißt, wenn er eine Kaafir-Ehefrau hat, ist es ihm nicht erlaubt, mit ihr verheiratet zu bleiben. Er muss ihr Rat geben und Beweise gegen sie begründen, und sie dann verlassen. Wenn er an einem Ort ist, wo eine islamische Regierung und das Gesetz der Schari´ah gelten, dann muss er ihren Fall vor den muslimischen Qaadi (Richter) bringen, damit dieser sie fragt, zu bereuen. Wenn sie nicht bereut, dann sollte das Urteil Allahs über ihr gefallen werden, welches der Tod ist, denn der Prophet (sas) sagte:
"Wer immer seine Religion ändert (den Islam verlässt) -tötet ihn."
Aber wenn das nicht möglich ist, und weder eine islamische Regierung, noch das Gesetz der Schari´ah gelten, dann, sollte er sich zumindest von ihr komplett trennen; es ist nicht erlaubt für ihn, mit ihr zu leben, nachdem sie klar ihren Kufr ausgedrückt hat.<
Wie kann man bitte zulassen,das ein Institut in Münster solch eine Empfehlung veröffentlicht?Das geht eindeutig zu weit!
MFG
Schnapka
Sehr geehrte Frau Schnapka,
Ihre Anfrage vom 17. November habe ich erhalten.
Ich bedanke mich für Ihren Hinweis und habe die zuständigen Behörden über den von Ihnen dargestellten Sachverhalt informiert.
Mordaufrufe sind von der Religionsfreiheit nicht gedeckt.
Mit freundlichen Grüßen
Ruprecht Polenz