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Ruprecht Polenz
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Frage von Johannes G. •

Frage an Ruprecht Polenz von Johannes G. bezüglich Innere Sicherheit

Guten Tag,

ich als Autofahrer wundere mich ständig über den Bußgeldkatalog. Fast jedes Jahr werden die Strafen erhöht, da bekommt man auch schnell den Eindruck, dass abkassiert werden soll.

Warum werden denn nicht jedes Jahr die Strafen für Kinderschänder erhöht? Immer heißt es, dass man die Menschenwürde verletzten würde. Man gewinnt immer mehr den Eindruck, also ob die Politik nichts unternehmen will. Sind diese Täter denn wichtiger als das Wohl unsere Kinder?

Seien wir ehrlich, wenn sich ein Mensch an Kindern vergreift, ist das extrem schlimm. Vergreift sich der Täter ein ZWEITES MAL an Kindern, sollte man ihn für immer wegsperren.

Wann wird endlich etwas unternommen? Es kann doch nicht sein das die Gutmütigkeit von Richtern und Gutachtern das Volk gefährden.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Gausepohl,

Ihre Anfrage vom 31. Oktober 2008 habe ich erhalten.

Sie stellen darin zwei vollkommen unterschiedliche Komplexe in einen Zusammenhang, die nichts miteinander zu tun haben, nämlich den Bußgeldkatalog für Fehlverhalten im Straßenverkehr einerseits und den Umgang Menschen, die Kindern gegenüber sexuelle Straftaten begangen haben, andererseits.

Das Vierte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes wird voraussichtlich Mitte November im Deutschen Bundestag abschließend beraten und Anfang 2009 in Kraft treten. Es geht darin um eine Erhöhung der Verkehrssicherheit durch verbesserte Allgemein- und Spezialprävention, die Schaffung einer Grundlage für eine stärkere Differenzierung bei der Ahndung von Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten in Abhängigkeit von deren Bedeutung und Vorwerfbarkeit und nicht zuletzt um eine Anpassung des Bußgeldniveaus für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten an das Bußgeldniveau in unseren westeuropäischen Nachbarstaaten sowie eine Anpassung an das EG-Recht. Das Ziel ist, Verkehrsteilnehmer nachhaltiger vor denjenigen zu schützen, die sich - teilweise vorsätzlich - grob fahrlässig verhalten und so andere gefährden.

Im Bereich des Umgangs mit Sexualstraftätern fordert die CDU schärfere Vorschriften zur Sicherungsverwahrung, damit die Bevölkerung vor "tickenden Zeitbomben" wirkungsvoller als bisher geschützt werden kann. In diesem Zusammenhang begrüße ich das im vergangenen Juni im Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung bei Verurteilungen nach Jugendstrafrecht. Hier war eine nachträgliche Sicherungsverwahrung vorher nicht möglich. Leider gibt es unter Sexualstraftätern aber Verurteilte, deren Rückfallrisiko kaum zu senken ist und von denen immer wieder schwerste Gewaltverbrechen zu befürchten sind. Aktuell laufen Beratungen zwischen Union und SPD darüber, wie der Schutz der Bevölkerung bei gleichzeitiger Beachtung der Freiheitsrechte Einzelner weiter verbessert werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Ruprecht Polenz