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Frage von Michael P. •

Frage an Ruprecht Polenz von Michael P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr MdB Polenz,

Ihre nachstehende öffentliche Erklärung vom 18.09.08 unter abgeordnetenwatch.de habe ich mit großer Verwunderung gelesen, ich zitiere:

"Vertreibungen verletzen elementare Menschenrechte. Deshalb gehört die Forderung, für eine Rückkehrmöglichkeit für Flüchtlinge zu sorgen und diese zu unterstützen, zu den Grundprinzipien der deutschen Außenpolitik." (Zitat Ende).

Hat denn nicht die CDU/FDP dafür gesorgt, dass die OPFER der ZWANGSVERTREIBUNGEN und politischen VERFOLGUNGEN in/aus der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) in der Zeit von 1945-49 nicht einmal moralisch rehabilitiert werden - damit der Rechtsstaat BRD das deutschkommunistisch geraubte Privateigentum der (Binnen-) VERTRIEBENEN und politisch VERFOLGTEN durch die Treuhandanstalt und deren Rechtsnachfolger (TLG/BVVG) für den Fiskus verscherbeln konnte und kann?

Kulturstaatsminister a.D. Dr. Michael Naumann erklärte unter kandidatenwatch.de das Folgende zu diesen sanktionierten VERTREIBUNGEN und Menschenrechtsverletzungen durch die CDU/FDP, ich zitiere:

"meine Haltung zu den unglaublichen Vorgängen nach der “Wende” innerhalb der Regierung Helmut Kohls anlässlich des Umgangs mit den Folgen der sogenannten “Bodenreform” in der SBZ vor 1949, und das heißt, mit ihrer nachträglichen Legitimierung durch den Bundestag hat sich nicht geändert. Als Chefredakteur der ZEIT habe ich das meinige getan, um die skandalösen Umstände der entsprechenden Gesetzgebung darzustellen. Dass bisher alle möglichen Rechtsverfahren in dieser Sache gescheitert sind, ändert nichts an meiner Einschätzung."

Viele Grüße,
Michael Naumann

(Quelle:)
http://www.derrechtsstaat.de/?p=848

Folgender Leitartikel wurde zum Umgang mit den VERTRIEBENEN in der "DIE ZEIT" am 29.01.2004 von Dr. Naumann publiziert:

http://www.zeit.de/2004/06/01__leit_1_06_2f04

Meine Frage:

Müssen SIE, Herr MdB Polenz, nicht erst einmal die DEUTSCHEN Binnen-VERTRIEBENEN / 1945 - 49 moralisch rehabilitieren, bevor SIE hier die Russen anprangern ?

MfG
M. Pfeiffer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Pfeiffer,

die Bundesrepublik Deutschland hat es nach dem 2. Weltkrieg geschafft, über zwölf Millionen Flüchtlinge aus Pommern, Schlesien, Ostpreußen oder der Tschechoslowakei zu integrieren. Mit dem 2+4-Vertrag, der deutschen Wiedervereinigung und dem deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrag haben die damit zusammenhängenden Fragen eine endgültige Regelung gefunden.

Sie weisen in Ihrer Mail darauf hin, dass die zu den Enteignungen vor 1949 getroffenen Regelungen durch die Rechtssprechung bestätigt worden sind.

Im Fall der Vertreibung von Georgiern aus Südossetien sind sowohl Vorgeschichte wie Ursache, Verlauf und heutige Situation deutlich anders.

Man sollte nicht zusammenrühren, was nicht zusammen gehört.

Mit freundlichen Grüßen

Ruprecht Polenz