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Frage von Art V. •

Frage an Ruprecht Polenz von Art V. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Zu: "Darüber hinaus darf nicht übersehen werden, dass in der Zeit von 1989-92 eine große Zahl Georgier aus Südossetien vertrieben worden ist, die nicht an der von Ihnen erwähnten "Volksbefragung" teilnehmen konnte."

Und was ist mit den serbischen Vertriebenen, die nach 1999 in Massen ins Kosovo ziehen mussten und damit auch keine Möglichkeit hatten, an den letzten Wahlen in Kosovo teilzunehmen?

Ausserdem - Sudeten sind seit 1945 nicht mehr in der Heimat und sprechen immer noch shizophren darüber. Die Vertriebenen aus Abchasien hatten mehr als 15 Jahre gehabt, sich eine neue Zukunft in Kerngeorgien zu bauen, daher finde ich, dass es unnötig ist, immer mit diesem Argument zu kommen, wenn man über die Wahlen in politisch strittigen Gebieten spricht.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Vog,

Vertreibungen verletzen elementare Menschenrechte. Deshalb gehört die Forderung, für eine Rückkehrmöglichkeit für Flüchtlinge zu sorgen und diese zu unterstützen, zu den Grundprinzipien der deutschen Außenpolitik.

Dies galt und gilt für den Balkan genauso wie für den Kaukasus.

Mit freundlichen Grüßen

Ruprecht Polenz