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Ruprecht Polenz
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Frage von Ottmar M. •

Frage an Ruprecht Polenz von Ottmar M. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Guten Tag Herr Polenz,

Sie behaupten, Rußland verstoße beim Gegenschlag gegen einen georgischen Angriff auf Südossetien, bei dem georgische Truppen mit großer Wahrscheinlichkeit auch massiv zivile Ziele beschossen haben, gegen geltendes Völkerrecht. Es ist schon erstaunlich, daß Sie das russische Vorgehen sofort als völkerrechtswidrig bezeichnen, während Sie vor einiger Zeit im DLF nicht wußten, ob der Krieg der USA gegen den Irak durch das Völkerrecht gedeckt war. Das ist für den Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses natürlich ein Armutszeugnis, zumal sogar das Bundesverwaltungsgericht die Rechtswidrigkeit festgestellt hat. Der ehemalige US-Außenminister Powell hat zugegeben, die Weltöffentlichkeit zur Rechtfertigung des Krieges belogen zu haben. Wie erwartet, konnte der Irak den USA militärisch nichts entgegensetzen, war also für die USA keine Bedrohung, wie von der US-Regierung behauptet.
Sie wollten, auch im DLF, die Öffentlichkeit "aufklären". Klären Sie mich auf, in dem Sie mit Ja oder Nein auf die Frage antworten, ob aus Ihrer Sicht der Krieg der USA gegen den Irak durch das Völkerrecht gedeckt war.
Wenn ja, dann sagen Sie bitte auf welcher völkerrechtlichen Grundlage. Die USA haben beim Angriff auf den Irak auch zahlreiche zivile Ziele beschossen. Schätzungen (die USA verweigern unabhängige Untersuchungen) gehen davon aus, daß die US-Truppen einige zehntausend Menschen ermordet haben, nicht nur "Terroristen" sondern auch zahllose Zivilisten. (s. Jürgen Todenhöfer, „Warum tötest du Said“, websites Human Rights Watch, amnesty international) Wo blieb der Protest der deutschen Politik, insbesondere weil Russland jetzt wegen des Gegenschlages ja sehr scharf kritisiert wird. Nach russischen und ossetischen Angaben haben georgische Truppen 1.000-1.500 Menschen umgebracht. (s. Website ZDF) Ich vermisse hier die Forderung des Westens nach einer unabhängigen Untersuchung der Vorgänge.

O. Müller

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Müller,

sowohl was den Konflikt in Georgien als auch was den Irakkrieg anbetrifft, teile ich die völkerrechtliche Bewertung der jeweiligen Bundesregierung.
Die rot-grüne Bundesregierung hat den Irakkrieg nicht als völkerrechtswidrig eingestuft. Die jetzige Bundesregierung sieht im unverhältnismäßigen Agieren Russlands einen Verstoß gegen das Völkerrecht.

Mit freundlichen Grüßen

Ruprecht Polenz