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Ruprecht Polenz
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Frage von Ralf O. •

Frage an Ruprecht Polenz von Ralf O. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Polenz,

im Georgienkrieg haben wir die Situation des Kosovo in ausgetauschten Rollen:

Der vom Westen geförderte Kriegstreiber und Aggressor Sakaschwili als Milosevic, der einen Angriffskrieg begonnen hat

Die Südosseten und Abchasier als die Kosovoalbaner des Kaukasus, die gegen ihren Willen gezwungen werden sollen bei Georgien zu bleiben

Rußland als "humantiärer"Intervent, der genauso legitim bombt wie damals die NATO in Jugoslawien.
Freilich, Sakaschwili ist unser Gangster und beschützt unsere Pipeline, deswegen läßt man ihn nicht fallen, aber:

Wie stehen sie zu einer Anerkennung einer unabhängigen Republik Abchasien und Südossetien nach dem Vorbild des Kosovo?Warum sollten diese Gebiete zwangsweise bei Georgien bleiben, wenn dies die Mehrheitsbevölkerung nicht will?

Wie stehen sie zu der Forderung, den Kriegsverbrecher Sakaschwili vor ein Tribunal nach Den Haag mit Haftbefehl zu stellen?

Wie stehen Sie zu einer NATO-Mitgliedschaft Georgiens, anderer Kaukasusstaaten und/oder der Ukraine?Ermutigt eine solche Inaussichtstellung nicht geradezu Zwergstaatenlenker sich übermütig und provokativ gegen Rußland zu gebärden und uns in Konflikte hineinzuziehen?

Inwieweit sehen sie die Gefahr, dass sich ein solcher Konflikt im Baltikum (z.B. Estland-1/3 russische Miniorität")oder um die Ukraine (Krim-Schwarzmeerflotte)
in Europa wiederholen könnte?

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Ostner

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Ostner,

vielen Dank für Ihre Fragen zum Konflikt in Georgien.

Völkerrechtlich gehören Abchasien und Südossetien zu Georgien. Auf dieser Grundlage muss jetzt versucht werden, eine Lösung der so genannten "frozen conflicts" zu finden, die auch in Rechnung stellt, dass Abchasen und Südosseten tiefes Misstrauen gegenüber der georgischen Regierung haben.

Die NATO sollte ihre Politik der offenen Tür fortsetzen. Mitglieder können Staaten werden, die rechtsstaatlich verfasste Demokratien sind und zum Gebiet der Nordatlantischen Allianz gehören. Die Öffnungspolitik soll zu mehr Stabilität und Sicherheit führen und keine Spannungen verursachen. Ein Vetorecht steht Russland jedoch nicht zu.

Die Fürsorgepflicht für Staatsbürger, die im Ausland leben, eröffnet konsularische Schutzrechte, gibt aber keinesfalls ein Recht zur militärischen Intervention.

Mit Bewertungen wie "Kriegsverbrecher" sollte man vorsichtig sein, ehe die Vorgänge nicht durch eine internatonale, unabhängige Untersuchungskommission geklärt sind.

Mit freundlichen Grüßen

Ruprecht Polenz