Frage an Ruprecht Polenz von Jan-Erik H. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Polenz,
im Auswärtigen Ausschuss des Deutschen Bundestages wird sicherlich auch häufig das Thema: Entführungen von deutschen Staatsbürgern im Ausland, behandelt.
Oftmals wird dann berichtet, die Bundesregierung ist nicht erpressbar und es gebe keine Lösegeldzahlungen bei Freilassungen.
Nun meine Fragen an Sie:
1. Wenn es keine Lösegeldzahlungen gibt, dann müssten doch Entführungen finanziell und politisch so unrentabel sein, dass sie sich nicht lohnen und nicht mehr durchgeführt werden.
Wie ist Ihre Meinung dazu?
2. Sollten Ihrer Meinung Entführungsopfer die Kosten ihrer Befreiungsaktion selbst übernehmen müssen, wenn sie sich selbst in Gefahr gebracht haben und somit ihre Entführung provozierten bzw. in Gebiete freiwillig reisen, in denen es offiziell Reisewarnungen gibt und vor Entführungen gewarnt wird?
Vielen Dank.
Herzliche Grüße
Jan-Erik Hansen
Sehr geehrter Herr Hansen,
für Ihre E-Mail vom 9. August 2008 zum Umgang mit Entführungen deutscher Staatsbürger danke ich Ihnen.
Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ist verpflichtet, deutschen Staatsbürgern, die sich im Ausland aufhalten, in Notfällen Beistand zu leisten. Dazu gehört ebenfalls, in Entführungsfällen dafür zu sorgen, dass die Betroffenen möglichst zügig und wohlbehalten ihre Freiheit wiedererlangen.
Das heißt jedoch nicht, dass sich die Bundesrepublik Deutschland erpressen lässt. Sie zahlt nicht für Freilassungen. Dementsprechend erübrigt sich Ihre zweite Frage.
Hinzufügen möchte ich, dass ich die öffentliche Debatte um die Zahlung von Lösegeldern nicht für zielführend halte. Meines Erachtens sollte über die Maßnahmen, die die Bundesregierung in solchen Fällen ergreift, so wenig wie möglich öffentlich gesprochen werden, damit nicht potentielle Täter daraus Erkenntnisse gewinnen können.
Mit freundlichen Grüßen
Ruprecht Polenz