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Ruprecht Polenz
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Frage von matthias m. •

Frage an Ruprecht Polenz von matthias m. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Polenz,

Sie antworteten mir:

"Die Durchführung eines Präventivschlages zur Abwendung eines unmittelbar bevorstehenden Angriffs ist völkerrechtlich umstritten. Entscheidend ist dabei die Frage, zu welchem Zeitpunkt das Recht auf Selbstverteidigung beginnt."

Bekanntlich halten Sie das militärische Vorgehen der USA gegen den Irak seit dem Jahre 2003 für völkerrechtlich gerechtfertigt (so habe ich Ihre gewundenen Ausführungen vor einiger Zeit in diesem Forum verstanden). Zu jenem Zeitpunkt stand kein Angriff unmittelbar bevor.

Ich möchte Ihre Ansicht wissen, ob ein Militärschlag des Iran gegen Israel - im Sinne einer präemptiven Verteidigung entsprechend der Bush-Doktrin - zum jetzigen Zeitpunkt völkerrechtlich gerechtfertigt wäre?

Oder gilt nach Ihrer Auffassung auch der völkerrechtliche Grundsatz von der Gleichwertigkeit der Völkerrechtssubjekte nicht mehr? Wenn ja, was gilt dann im Völkerrecht? Das Gesetz des Dschungels?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Muer,

für Ihre erneute Mail zur Debatte um das Verhältnis zwischen Israel und Iran danke ich Ihnen. Abschließend möchte ich Ihnen zu diesem Thema wie folgt antworten:

Zur völkerrechtlichen Beurteilung des Irak-Krieges habe ich auf die Position der damaligen rot-grünen Bundesregierung verwiesen. Sie fragen nach der Einschätzung eines Militärschlages des Iran gegen Israel (sic!). Dies wäre ohne Zweifel ein völkerrechtswidriger Angriffskrieg, gegen den Israel das Recht zur Selbstverteidigung gemäß der UN-Charta hätte.

Falls Sie weitere Fragen haben, biete ich Ihnen als Münsteraner gerne einen Termin in meinen regelmäßig stattfindenden Sprechstunden an.

Mit freundlichen Grüßen

Ruprecht Polenz