Frage an Ruprecht Polenz von Jürgen H. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
ich möchte Sie etwas zum Staatsbürgerrecht fragen, und zwar im Hinblick auf die DDR und die Bundesrep. Deutschland. Während des Kalten Krieges hat die Bonner Republik die DDR in völkerrechtlichem Sinne nicht anerkannt. Für die DDR war ein DDR-Bürger ein DDR-Bürger, für die BRD war er ein Deutscher. Beide Seiten sahen die gegenseitige Staatsbürgerschaft gegensätzlich. Wenn ein DDR-Bürger die DDR dauerhaft verließ (floh, Ausreiseantrag stellte,etc.), wurde ihm die DDR-Staatsbürgerschaft aberkannt. Per Eingliederung in die BRD wurde er "Deutscher". Für die DDR war er damit ein Ausländer. Dann kam der Beitritt der DDR. Art. 9 Einigungsvertrag schreibt vor, daß Rechtsakte der DDR durch den Beitritt nicht aufgehoben werden. Die Aberkennung der DDR-Staatsbürgerschaft war aber ein solcher Akt.
Im Kontext der Beitrittsverhandlungen waren die o. Genannten normale Bürger der (alten) Bundesrepublik, für die die Regierung Kohl am Verhandlungstisch saß. Für die Bürger der beitrittswilligen DDR verhandelte die DDR-Regierung. Durch welchen hoheitlichen Akt bzw. durch welches Gesetz bzw. durch was für einen Verwaltungsakt war es möglich, eine bestimmte Gruppe von Bundesbürgern (die o. Genannten) provisorisch zu DDR-Bürgern zu erklären, um sie dann gemäß Einigungsvertrag wie die übrigen seinerzeit aktuellen DDR-Bürger mit "beitreten" zu lassen? Hat die DDR-Regierung diese Leute "repatriiert"? Hat sie die Regierung Kohl etwa "abgeschoben"?
Denn so etwas muß ja geschehen sein, wenn man das extra für die Versicherten des Beitrittsgebietes geschaffene Sozialrecht mit erstaunlicher Selbstverständlichkeit auf diese Leute anwendet.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch der Status der Rentenanwartschaften der ausgebürgerten DDR-Bürger. Die hatten sie nämlich durch ihren Weggang aus der DDR verloren.
Wie und durch wessen Bemühungen wurde es erreicht , die gelöschten Positionen zu reanimieren?
Auch das muß passiert sein. Wie erklären Sie das?
MfG, J. H.
Sehr geehrter Herr Holdefleiß,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 4. April.
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, geht es Ihnen im Kern um die Frage, ob die angewandte Rentenregelung für DDR-Übersiedler, die vor 1989 in die Bundesrepublik gekommen sind, rechtmäßig ist.
Zum Sachverhalt der Behandlung dieses Personenkreises nach dem so genannten „Fremdrentengesetz“ haben mich bereits mehrere Schreiben erreicht. In deren Folge habe ich verschiedene Gespräche zu der Problematik geführt, ohne zufriedenstellende Antworten zu erhalten. Ich suche daher weiter nach einem geeigneten Weg, um das Problem zu lösen.
Mit freundlichen Grüßen
Ruprecht Polenz