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Ruprecht Polenz
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Frage von Wolfgang P. •

Frage an Ruprecht Polenz von Wolfgang P. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Polenz,

für mich ist es unerklärlich, warum Sehhilfen nicht mehr von den Krankenkassen bezuschußt werden, Hörgeräte hingegen bezuschußt werden.

Ist es den Gesundheitspolitikern entgangen dass man eine Sehschwäche bekommt, einen Hörschaden sich aber i.d.R. holt (s. MP3 Player). Weche Rolle haben bei den Entscheidungen die Lobbyisten gespielt?

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Press

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Press,

vielen Dank für Ihre Mail vom 6. Dezember zur Bezuschussung von gesundheitlichen Hilfsmitteln durch die gesetzlichen Krankenkassen. Das Verfahren für Sehhilfen ergibt sich wie folgt:

Gemäß des Fünften Sozialgesetzbuches (§33) hat jeder Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln, die erforderlich sind, um eine erfolgreiche Behandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder selbige auszugleichen. Dies gilt, soweit die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände anzusehen oder sie durch eine Rechtsverordnung ausgeschlossen sind.

Für Sehhilfen gelten besondere Bestimmungen, die auf das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) vom 14. November 2003 zurückgehen. Um die gesetzliche Krankenversicherung finanziell zu entlasten, wurde durch das GMG der Anspruch erwachsener Versicherter auf Versorgung mit Sehhilfen auf Fälle schwerer Sehbehinderung und auf therapeutische Sehhilfen mit spezieller Indikation beschränkt.

Die medizinisch notwendige Versorgung mit Sehhilfen ist in der Regel preiswert zu erhalten und auch gut planbar. Eine unvertretbare finanzielle Belastung der Versicherten durch die Einschränkung der Leistungspflicht für gesetzliche Krankenkassen ist daher im Allgemeinen nicht anzunehmen.

Diese Überlegungen gelten speziell für Sehhilfen und sind auf andere Hilfsmittel nicht ohne weiteres übertragbar. Hierdurch erklärt sich auch, dass es vergleichbare Einschränkungen, z.B. für (erheblich teurere) Hörgeräte, nicht gibt. Auch für Hörgeräte gilt jedoch die Pflicht der gesetzlichen Zuzahlung durch die Versicherten.

Die Neuregelungen des GMG zur Versorgung mit Sehhilfen haben im Ergebnis zu einer nachhaltigen finanziellen Entlastung der gesetzlichen Krankenkassen geführt. Die erzielten Einsparungen kommen allen Versicherten zu Gute und tragen dazu bei, die Leistungsfähigkeit der Kassen auf hohem Niveau zu erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Ruprecht Polenz