Frage an Ruprecht Polenz von Katharina E. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrter Herr Polenz,
ich würde gerne anlässlich der aktuellen Debatte und dem bevorstehenden CDU-Bundesparteitag wissen, wie Sie es mit dem Embryonenschutz, der adulten Stammzellforschung und dem Stammzellgesetz halten sowie ob Sie sich gegen embryonenverbrauchende Forschung einsetzen.
Vielen Dank. Mit freundlichem Gruß.
Katharina Egervári
Sehr geehrte Frau Egervári,
vielen Dank für Ihre Email vom 30. November zu den Themen Embryonenschutz und Stammzellforschung.
Unser Embryonenschutzgesetz verbietet zu Recht eine Embryonen verbrauchende Forschung. Darüber hinaus hat der Deutsche Bundestag im Jahre 2002 mit breiter Mehrheit – auch ich habe zugestimmt – ein Gesetz beschlossen, mit dem verhindert werden soll, dass von Deutschland ein Anreiz zur Tötung von Embryonen durch die Stammzellenentnahme ausgeht. Gleichzeitig sollte durch das Gesetz die Arbeit an ethisch hochwertigen Forschungsprojekten, insbesondere für die Entwicklung neuer Therapien, ermöglicht werden.
Der seinerzeit festgelegte Stichtag muss allerdings verschoben werden, damit die ethische Forschung in der Bundesrepublik Deutschland auch an neuen Stammzelllinien möglich ist. Dies kann geschehen, ohne dass die skizzierte Substanz des Stammzellgesetzes – keinen Anreiz zur Tötung von Embryonen zu geben – verletzt wird.
Im Übrigen gehen 97% der Förderung in Deutschland in die so genannte adulte Stammzellforschung. Das Ziel muss sein, die embryonale Stammzellforschung überflüssig zu machen. Diese ist aber als Vergleichsforschung noch erforderlich. Ohne die Forschung an embryonalen Zellen wären die jüngsten Erfolge bei der Reprogrammierung adulter Zellen nicht möglich gewesen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Ruprecht Polenz