Frage an Ruprecht Polenz von Steffen L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Polenz,
als Bürger im Münsterland seit 1984, ich bin mit Familie damals aus Leipzig übersiedelt, habe ich eine Frage an Sie mit juristischem Hintergrund.
Wir u. viele andere Bürger aus der ehem. DDR wurden viele Jahre vor der Wiedervereinigung in einem Verwaltungsakt als Bundesbürger eingegliedert mit allen Rechten und Pflichten.
Bestandteil ist auch die rentenrechtliche Eingliederung durch einen Feststellungsbescheid ( FB ) der BfA nach FRG mit definiertem Jahreseinkommen in DM.
2002 habe ich einen Rentenantrag gestellt und erstmals erfahren, dass mein FB der BfA ( DRV ) ungültig sei.
Meine Rente wurde von der BfA um ca. 50 % für den Zeitraum in der DDR gekürzt, die Neubewertung liegt im Bereich eines ungelernten Arbeitnehmers in der untersten Lohngruppe. Ich bin Vollakademiker in den Fachgebieten Chemie und Verfahrenstechnik.
Die BfA hat ohne Mitteilung meine Rentenanwartschaften nach der Wiedervereinigung gelöscht und mich u. andere Bürger juristisch wieder in den Stand eines DDR-Bürgers manipuliert. Das VwVfG wurde einfach negiert, der Schutz der rentenrechtlichen Gesamtrechtsposition wurde mißachtet.
Meine ehem. Kollegen in Sachsen erhalten bei Einkommensgleichheit im gleichen Zeitraum mehr als die doppelte Rente.
Es existiert in unserer Republik eine eklatante Ungleichbehandlung im Rentenrecht für den o.g. Personenkreis. Gegenwärtig werden viele Abgeordnete in dieser Problematik befragt und einige Politiker haben diese Ungerechtigkeit erkannt ( z.B. die Herren O. Schreiner und W. Wieland ), aber auch bei anderen Politikern ( Frau Leuthäuser-Schnarrenberger, die Herren Hintze, Scholz etc.) können Sie die Hintergründe dieser Misere auf dieser Plattform nachlesen.
Wir sind in einem Verwaltungsakt der DDR aus der Staatsbürgerschaft entlassen worden, der nach dem Staatsvertrag weiter gültig ist.
Ist es juristisch überhaupt möglich, mich als Bundesbürger zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung wieder zum DDR-Bürger zu verwandeln?
Danke
Steffen Lerch
Sehr geehrter Herr Lerch,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 25. November 2007, in der Sie mir Ihre Rentensituation geschildert haben. Ihr Unmut über die Kürzung Ihrer Ansprüche, nachdem Sie bereits einen Bescheid der BfA in Händen hielten, ist verständlich.
Bei der Berechung Ihrer Rente werden Sie nicht nachträglich wieder zum Bürger der ehemaligen DDR verwandelt. Allerdings werden die Zeiten, in denen Sie Rentenanwartschaften in der ehemaligen DDR und die Zeiten, die Sie in der Bundesrepublik erworben haben, unterschiedlich berücksichtigt.
Im Jahr 1984, als Sie in die Bundesrepublik übersiedelt sind, galt für Sie noch das Fremdrentengesetz, nachdem Millionen von Vertriebenen, Flüchtlinge und Aussiedler aus der ehemaligen DDR bzw. aus den Ländern Osteuropas in die Rentenversicherung des Bundesgebietes eingegliedert werden sollten.
Aufgrund der tiefgreifenden politischen Veränderungen in den Ländern Osteuropas und der Herstellung der Einheit Deutschlands am 3. Oktober 1990 wurden umfangreiche Änderungen des Fremdrentengesetzes notwendig. Wie Sie sicher wissen, richtet sich die Anrechnung und Bewertung der im Gebiet der ehemaligen DDR zurückgelegten Zeiten seit 1992 nicht mehr nach diesem Gesetz, sondern nach dem allgemeinen Rentenrecht der Bundesrepublik. Nur für Versicherte, die vor 1937 geboren sind und die am 18. Mai 1990 in den alten Bundesländern wohnten, werden die Beitragszeiten in der ehemaligen DDR im Rahmen des Vertrauensschutzes noch nach dem alten Fremdrentenrecht bewertet (vgl. § 259a SGB VI). Diese Regelung hat das Bundessozialgericht in einer Entscheidung vom April 1997 für verfassungsmäßig und damit ausreichend gehalten.
Hinzu kommt, dass angesichts der demographischen Entwicklung die seit den 90er Jahren verabschiedeten Rentenreformen insgesamt eine Dämpfung des Ausgabenanstiegs zum Ziel hatten.
Vor diesem Hintergrund haben Sie bitte Verständnis dafür, dass aus meiner Sicht kein gesetzlicher Handlungsbedarf besteht.
Es tut mir Leid, Ihnen hier keine für Sie günstigere Auskunft geben zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Ruprecht Polenz