Frage an Ruprecht Polenz von Ulrich D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
BETR: REALITÄTSVERLUST
SEHR GEEHRTER HERR POLENZ,
1. ABSTIMMUNG IM BUNDESTAG ÜBER DIE DER DIÄTENERHÖHUNG
SPIEGEL-ONLINE 16.11.2007 - BERLIN - ES IST EINE SATTE ERHÖHUNG DER BUNDESTAGSABGEORDNETEN-DIÄTEN - DIE BEZÜGE STEIGEN KÜNFTIG VON 7009 AUF 7668 €, EINE STEIGERUNG UM 9,4 %. IN NAMENTLICHER ABSTIMMUNG VOTIERTEN FÜR DEN VON UNION UND SPD EINGEBRACHTEN GESETZENTWURF 377 ABGEORDNETE, 166 PARLAMENTARIER LEHNTEN IHN AB. ES GAB 14 ENTHALTUNGEN.
ENTWURF > ABSTIMMUNG IM BUNDESTAG NACH 11 TAGEN !!!
2. ENTWURF DER DIÄTENERHÖHUNG
LAUT FAZ.NET VOM 5.11.07:
„…RÖTTGEN + SCHOLZ, LEGTEN AM MONTAG IN BERLIN EINEN ENTSPRECHENDEN GESETZENTWURF VOR. DEMNACH SOLLEN DIE DIÄTEN BIS 2009 IN ZWEI SCHRITTEN AUF:
KNAPP 7700 € PRO MON. STEIGEN. DAS ENTSPRICHT EINEM ZUWACHS VON
INSGESAMT 9,4 %. ZUM 1.1. 08 SOLL DIE ABGEORDNETENENTSCHÄDIGUNG UM 330 € STEIGEN, ZUM 1. 1.09 UM WEITERE 329€. DAMIT WÜRDEN DIE ABGEORDNETEN UNTER
DEM STRICH 659€ MEHR ERHALTEN. ZURZEIT BEKOMMEN DIE PARLAMENTARIER 7009€ BRUTTO.
LAUT DEN PLÄNEN VON UNION UND SPD SOLLEN DIE DIÄTEN DER PARLAMENTARIER KÜNFTIG AUTOMATISCH STEIGEN, WENN VERGLEICHBARE BERUFSGRUPPEN WIE BÜRGERMEISTER UND BUNDESRICHTER EINEN ZUSCHLAG AUF IHRE EINKOMMEN ERHALTEN. BISLANG STIMMTE DER BUNDESTAG JEWEILS SELBST ÜBER HÖHERE DIÄTEN AB.“
ABER:
3. RENTENERHÖHUNG-VORSCHLAG:
DENN RUND 20 MILLIONEN RENTNERN WINKT 2008 EINE DEUTLICH HÖHERE (lächerlich u.d.) RENTENANPASSUNG ALS IN DIESEM JAHR. FÜR WEST-RENTNER ZEICHNET SICH ZUM 1.7.08 EINE ERHÖHUNG UM 1,03 % AB, FÜR OST-RENTNER UM 1,13 %. ALLERDINGS WIRD - DAS STEHT FEST - AUCH EINE RENTENERHÖHUNG UM 1,5 % DIE INFLATIONSBEDINGTEN KAUFKRAFTVERLUSTE FÜR DIE RUHESTÄNDLER NICHT AUSGLEICHEN KÖNNEN. IM OKTOBER LAG DIE JAHRESTEUERUNGSRATE WIE SCHON IM SEPTEMBER BEI 2,4 %. (DPA 1.10.07)
Ich möchte Ihre persönliche Meinung hier zu und nicht die Standard-. begründung der CDU.
Auch wir Rentner haben Nullrunden hinter uns und sind nicht alle ex-Beamte.
mfg
DISSARS
Sehr geehrter Herr Dissars,
Ihre Anfrage vom 16. November 2007 zur Diätenerhöhung für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages habe ich erhalten. Sie fragten nach meiner persönlichen Meinung.
Der Bundestag ist aus verfassungsrechtlichen Gründen gezwungen, selbst über die Höhe der Abgeordnetengehälter zu entscheiden. Alle Versuche, dies einer unabhängigen Kommission, z.B. unter dem Vorsitz des Bundespräsidenten, zu übertragen, sind aus rechtlichen Gründen gescheitert. Ich bedauere dies sehr, da dies in der Konsequenz regelmäßig zu öffentlichen Empörungen führt, wie wir es auch derzeit wieder erleben.
Der Bundestag muss sich also selbst die Frage stellen, mit welchen Berufsgruppen Abgeordnete verglichen werden sollen, um einen Maßstab für die Besoldung zu gewinnen.
Bereits im Abgeordnetengesetz von 1977 ist festgelegt worden, dass Abgeordnete etwa soviel verdienen sollen, wie Bürgermeister von Städten mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern. Dies entspricht der Besoldungsgruppe B 6 der Beamtenbesoldung. Der Bezug ist gewählt, weil Abgeordnete durchschnittlich 250.000 Bürgerinnen und Bürger vertreten. Außerdem wurde seinerzeit beschlossen, dass Abgeordnete auch etwa soviel verdienen sollen, wie die Gruppe der einfachen Richter an obersten Bundesgerichten. Dies entspricht der Besoldungsgruppe R 6. Dieser Bezugspunkt wurde wegen der Vergleichbarkeit der richterlichen Unabhängigkeit mit der grundgesetzlich garantierten Unabhängigkeit der Abgeordneten gewählt.
Bis heute hat die Abgeordnetenbesoldung diese Vergleichsgehälter nicht erreicht. Die Lücke ist vielmehr immer größer geworden. Dies liegt auch daran, dass die Abgeordnetenbezüge in den Jahren 2004, 2005, 2006 und 2007 nicht erhöht worden sind.
Natürlich bin mir der Tatsache bewusst, dass Abgeordnete nicht schlecht verdienen und auch mehr als viele andere in Deutschland. Meiner Meinung nach muss jedoch auch berücksichtigt werden, dass es im Interesse der Wählerinnen und Wähler liegt, tüchtige Persönlichkeiten für das Parlament zu gewinnen. Hierzu gehört dann auch die leistungsgerechte Bezahlung. Wenn man außerdem bedenkt, dass der Beruf eines Abgeordneten zwingend verlangt, etwa die Hälfte des Jahres von seiner Familie getrennt zu leben, und dass die durchschnittliche Arbeitszeit 60 Stunden und mehr pro Woche beträgt, wobei nicht selten an Wochenenden und Feiertagen ebenfalls gearbeitet werden muss, dann halte ich das jetzt beschlossene Gesetz für angemessen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Ruprecht Polenz